Artikel nicht erhalten, PayPal Fall geschlossen, dennoch Zahlungsaufforderung!
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Hallo,
ich habe ein Problem mit einem Kauf bei Cyberport. Habe einen Laptop für 899€ bestellt, aber das Paket kam nie an. Laut DPD wurde es angeblich zugestellt, aber ich habe nichts bekommen. Trotz mehrfacher Anfragen bei Cyberport und DPD und dem Einreichen aller Dokumente, hat PayPal meinen Fall geschlossen, weil der Verkäufer behauptet, er hätte das Teil versendet.
Jetzt soll ich weiter Raten zahlen, obwohl ich keinen Laptop habe. PayPal hat den Fall einfach geschlossen und ich hab nichts in der Hand.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps, wie ich da rauskomme? Bin für jeden Hinweis dankbar!
Bisherige Schritte:
- Mehrfache Kontaktaufnahme mit Cyberport und DPD
- Anzeige erstattet und Dokumente an PayPal gesendet
Danke im Voraus!
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Hi @Schweeeeeeeeeee,
danke für deinen Beitrag.
Dass du deine Bestellung bisher nicht erhalten hast, ist äußerst ärgerlich. Es ist absolut verständlich, dass du daher mit der Fallentscheidung nicht zufrieden bist.
Leider dürfte sich hier dein Käuferschutz mit dem Verkäuferschutz des Verkäufers beißen. Für die Fallentscheidung entscheidend sind die Sendungsnachweise des Verkäufers. Wenn diese belegen, dass der Versand an die von dir angegebene Adresse erfolgt ist und laut Versandverlauf auch eine Zustellung erfolgte, hätte er damit zumindest in Hinsicht auf den Verkäuferschutz alles richtig gemacht. Ob aber beispielsweise bei der Zustellung ein Fehler aufgetreten ist oder jemand im Nachhinein das Paket gestohlen hat, ließe sich über PayPal so nicht prüfen. Die Klärung dazu müsste dafür direkt mit dem Versanddienstleister und schlimmstenfalls über rechtliche Mittel stattfinden.
Hoffentlich lässt sich über deine Reklamation bei DPD das Paket noch auffinden oder zumindest der Schaden begleichen.
Zusätzlich ist vielleicht mit Cyberport eine Klärung über das Online-Streitbeilegungsprotal der EU-Kommission möglich.
Beste Grüße
Clara
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Hi @Aristarete,
danke für deinen Beitrag zur Unterhaltung.
Schade, dass auch du Schwierigkeiten mit einer Bestelung bzw. die Lieferung dieser hast.
Bitte beachte, dass unser Käuferschutz nur das absichern kann, was auch unsere AGB hergeben und dem entsprechend Käufer und Verkäufer mit der Nutzung von PayPal zugestimmt haben. Dazu gehören die Regelgungen zum Käufer- und Verkäuferschutz.
Rechtliche Prozesse müsstest du auch entsprechend über rechtliche Instanzen durchsetzen lassen. Rechtssprechung führt PayPal nicht durch.
Erfüllt ein Verkäufer daher die Anforderungen an den Verkäuferschutz, weil er den ordnungsgemäßen Versand und eine Zustellung nachweisen kann, dürfte er somit über den Verkäuferschutz abgesichert sein.
Fehler die potenziell der Versanddienstleister gemacht hat, wenn es um die Art der Zustellung geht oder beispielsweise auch Diebstahl nach der Zustellung, können daher über PayPal so nicht geklärt werden.
Ich hoffe, dass sich in dienem Fall eine zufriedenstellende Klärung finden wird.
Beste Grüße
Clara
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Hattest du die Sache zur Anzeige bei der Polizei gebracht?
Momentan erlebe ich Ähnliches, und habe gegen DPD Anzeige erstattet.
Die Angelegenheit befindet sich momentan noch in Klärung zwischen dem Verkäufer und DPD.
Dennoch habe ich nun vorsorglich (war bis zum 12.06.2024 erforderlich, danach würde der Fall geschlossen) den Käuferschutz beantragt, obwohl ich las, dass dieser bei angeblich zugestellter Ware im Sinne des Verkäufers entschieden wird.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig, denn was die Beweislast und Haftung nach § 446 BGB, bezüglich Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Verbrauchsgüterkäufen angeht, geht diese erst mit Übergabe der Ware an den Käufer über. Das bedeutet, dass der Verkäufer bis zur tatsächlichen Übergabe haftet.
Hat man die Ware nicht erhalten, liegt die Beweislast für die Zustellung bei DPD, bzw. dem Verkäufer. Dies wird auch durch die Rechtsprechung bestätigt, wonach der Händler den Zugang der Ware beim Käufer nachweisen muss (vgl. § 475 Abs. 2 BGB).
Bei Abstellgenehmigung, muss der Zusteller nachweisen können, dass er das Paket tatsächlich dort abgestellt hat. Die Aussage, dass das nicht erfolgt ist, ist hier entscheidend. Ohne einen Nachweis (z. B. Foto oder Unterschrift) bleibt DPD in der Beweispflicht.
Also fordere den Verkäufer auf neu zu liefern, oder fordere den Kaufpreis zurück. Hier dürfte ein Zeitraum von 14 Tagen angemessen sein.
Und melde die Sache auch an die Bundesnetzagentur, sowie an die Verbraucherzentrale.
@ Mod Clara
Es kann ja wohl nicht sein, dass seitens PayPal, ohne weitere Klärung, einfach für den Verkäufer entschieden wird. Hier reicht keineswegs der Versandbeleg des Verkäufers, siehe oben, um dann aus jeglicher Haftung/ Verantwortung entbunden zu sein.
Zumal ein seriöser Verkäufer immer daran interessiert sein sollte seine Kunden zu unterstützen, und die Sachlage zu klären.
Weiterhin merke ich an, dass besonders der Paketdienstleister DPD aufs Allerschärfste in der Kritik steht (siehe auch die große Anzahl der Rezensionen auf Trustpilot und Trusted Shops, die Bände sprechen), und für deren unlautere Unternehmenspolitik, nicht der Käufer verantwortlich gemacht werden kann.
Gruß Ari

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