Artikel nicht erhalten, PayPal Fall geschlossen, dennoch Zahlungsaufforderung!

Schweeeeeeeeeee
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Hallo,

ich habe ein Problem mit einem Kauf bei Cyberport. Habe einen Laptop für 899€ bestellt, aber das Paket kam nie an. Laut DPD wurde es angeblich zugestellt, aber ich habe nichts bekommen. Trotz mehrfacher Anfragen bei Cyberport und DPD und dem Einreichen aller Dokumente, hat PayPal meinen Fall geschlossen, weil der Verkäufer behauptet, er hätte das Teil versendet.

Jetzt soll ich weiter Raten zahlen, obwohl ich keinen Laptop habe. PayPal hat den Fall einfach geschlossen und ich hab nichts in der Hand.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps, wie ich da rauskomme? Bin für jeden Hinweis dankbar!

 

Bisherige Schritte:

  • Mehrfache Kontaktaufnahme mit Cyberport und DPD
  • Anzeige erstattet und Dokumente an PayPal gesendet

Danke im Voraus!

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7 ANTWORTEN 7

pk1432
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Hallo, welchen Falltyp hast du angegeben und welche genauen Dokumente der Anzeige hast du an PayPal übermittelt?
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Schweeeeeeeeeee
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Von mir an PayPal übermittelte Dokumente: - Alle E-Mails, die ich finden konnte, sind angehängt: - Gmail - Deine Bestellung bei Cyberport.pdf - Gmail - Die Abstellung Ihres DPD Pakets ist erfolgt.pdf - Gmail - [DPD-TICKET #347801586] - Reklamation - Verlust Paket.pdf - Gmail - Ihre Bestellung hat unser Lager verlassen!.pdf - Gmail - Ihre Cyberport Bestellung erreicht Sie schon bald!.pdf - Gmail - Rechnun[Removed. Phone #s not permitted]pdf - Gmail - Viel Freude mit Ihrer Bestellung von Cyberport.pdf - Gmail - Bald ist Ihr DPD Paket da.pdf - Anzeige an den Dieb - Screenshot von der DPD-Website, der sagt, Pakete sind immer bis zu 520 Euro versichert - Rechnung von Cyberport - Telefonnummer des Lieferanten, der das Paket "angeblich" abgeliefert hat 😞
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Schweeeeeeeeeee
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Sorry auf meinem handy sah das besser formatiert aus
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PayPal_Clara
Moderator
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Hi @Schweeeeeeeeeee,

 

danke für deinen Beitrag.

 

Dass du deine Bestellung bisher nicht erhalten hast, ist äußerst ärgerlich. Es ist absolut verständlich, dass du daher mit der Fallentscheidung nicht zufrieden bist.

Leider dürfte sich hier dein Käuferschutz mit dem Verkäuferschutz des Verkäufers beißen. Für die Fallentscheidung entscheidend sind die Sendungsnachweise des Verkäufers. Wenn diese belegen, dass der Versand an die von dir angegebene Adresse erfolgt ist und laut Versandverlauf auch eine Zustellung erfolgte, hätte er damit zumindest in Hinsicht auf den Verkäuferschutz alles richtig gemacht. Ob aber beispielsweise bei der Zustellung ein Fehler aufgetreten ist oder jemand im Nachhinein das Paket gestohlen hat, ließe sich über PayPal so nicht prüfen. Die Klärung dazu müsste dafür direkt mit dem Versanddienstleister und schlimmstenfalls über rechtliche Mittel stattfinden. 
 

Hoffentlich lässt sich über deine Reklamation bei DPD das Paket noch auffinden oder zumindest der Schaden begleichen. 

Zusätzlich ist vielleicht mit Cyberport eine Klärung über das Online-Streitbeilegungsprotal der EU-Kommission möglich.


Beste Grüße
Clara


Falls diese Antwort hilfreich war, verteile gern einen Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Komm gern wieder vorbei und hilf auch anderen Nutzern!
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PayPal_Clara
Moderator
Moderator

Hi @Aristarete,

 

danke für deinen Beitrag zur Unterhaltung.

Schade, dass auch du Schwierigkeiten mit einer Bestelung bzw. die Lieferung dieser hast.

Bitte beachte, dass unser Käuferschutz nur das absichern kann, was auch unsere AGB hergeben und dem entsprechend Käufer und Verkäufer mit der Nutzung von PayPal zugestimmt haben. Dazu gehören die Regelgungen zum Käufer- und Verkäuferschutz.

Rechtliche Prozesse müsstest du auch entsprechend über rechtliche Instanzen durchsetzen lassen. Rechtssprechung führt PayPal nicht durch. 

Erfüllt ein Verkäufer daher die Anforderungen an den Verkäuferschutz, weil er den ordnungsgemäßen Versand und eine Zustellung nachweisen kann, dürfte er somit über den Verkäuferschutz abgesichert sein.

Fehler die potenziell der Versanddienstleister gemacht hat, wenn es um die Art der Zustellung geht oder beispielsweise auch Diebstahl nach der Zustellung, können daher über PayPal so nicht geklärt werden.

Ich hoffe, dass sich in dienem Fall eine zufriedenstellende Klärung finden wird.

Beste Grüße
Clara 


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Aristarete
Beitragsleistender
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Hallo Mod Clara, nun, was den Ärger mit der Lieferung mittels DPD angeht bin ich nur Eine unter zahlreichen anderen Betroffenen. Rechtsprechung führt PayPal nicht durch, da stimme ich dir zu Doch dann sollte PayPal auch gänzlich neutral bleiben. Käufer- versus Verkäuferschutz kann nicht funktionieren. Hier auf dem Standpunkt zu stehen, dass der Verkäufer, wenn er versendet hat und der Versanddienstleister behauptet er hat geliefert, alles paletti ist, stellt willkürlich den Käufer ins Unrecht. Und wenn doch entschieden wird, dann sollte zumindest immer der Einzelfall betrachtet und auch berücksichtigt werden was vom Käufer zum Geschehnis berichtet wird. Wenn ich alleine bedenke, wieviel Ärger und Aufwand dadurch entsteht. Was meinen Fall anbelangt, geht es nicht um Diebstahl, sondern darum, dass die Sendung überhaupt nicht zugestellt wurde. So hoffe ich mal, dass der Verkäufer die Sache mit DPD klären kann, denn das ist Sache zwischen Verkäufer und Versanddienstleister, als Vertragspartner. Eine Anzeige wurde meinerseits ja bereits erstattet, und wenn sich das nicht klärt, werde ich wohl rechtliche Schritte in die Wege leiten müssen. @Schweeeeeeeeeee Dir drücke ich ganz feste die Daumen, dass sich dein Problem auch noch, in deinem Sinne, klären lässt. Ein schönes Wochenende wünscht Ari
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Aristarete
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@ Schweeeeeeeeeee

Hattest du die Sache zur Anzeige bei der Polizei gebracht?

Momentan erlebe ich Ähnliches, und habe gegen DPD Anzeige erstattet.

Die Angelegenheit befindet sich momentan noch in Klärung zwischen dem Verkäufer und DPD.

Dennoch habe ich nun vorsorglich (war bis zum 12.06.2024 erforderlich, danach würde der Fall geschlossen) den Käuferschutz beantragt, obwohl ich las, dass dieser bei angeblich zugestellter Ware im Sinne des Verkäufers entschieden wird.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig, denn was die Beweislast und Haftung nach § 446 BGB, bezüglich Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Verbrauchsgüterkäufen angeht, geht diese erst mit Übergabe der Ware an den Käufer über. Das bedeutet, dass der Verkäufer bis zur tatsächlichen Übergabe haftet.

Hat man die Ware nicht erhalten, liegt die Beweislast für die Zustellung bei DPD, bzw. dem Verkäufer. Dies wird auch durch die Rechtsprechung bestätigt, wonach der Händler den Zugang der Ware beim Käufer nachweisen muss (vgl. § 475 Abs. 2 BGB).

Bei Abstellgenehmigung, muss der Zusteller nachweisen können, dass er das Paket tatsächlich dort abgestellt hat. Die Aussage, dass das nicht erfolgt ist, ist hier entscheidend. Ohne einen Nachweis (z. B. Foto oder Unterschrift) bleibt DPD in der Beweispflicht.

Also fordere den Verkäufer auf neu zu liefern, oder fordere den Kaufpreis zurück. Hier dürfte ein Zeitraum von 14 Tagen angemessen sein.

Und melde die Sache auch an die Bundesnetzagentur, sowie an die Verbraucherzentrale.

@ Mod Clara

Es kann ja wohl nicht sein, dass seitens PayPal, ohne weitere Klärung, einfach für den Verkäufer entschieden wird. Hier reicht keineswegs der Versandbeleg des Verkäufers, siehe oben, um dann aus jeglicher Haftung/ Verantwortung entbunden zu sein.

Zumal ein seriöser Verkäufer immer daran interessiert sein sollte seine Kunden zu unterstützen, und die Sachlage zu klären.

Weiterhin merke ich an, dass besonders der Paketdienstleister DPD aufs Allerschärfste in der Kritik steht (siehe auch die große Anzahl der Rezensionen auf Trustpilot und Trusted Shops, die Bände sprechen), und für deren unlautere Unternehmenspolitik, nicht der Käufer verantwortlich gemacht werden kann.

Gruß Ari








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