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Hallo, ich habe vor ein paar Wochen einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, welcher vorgestern nach Langem Hin und Her von paypal stumpf zugunsten des Händlers einfach unwiderruflich geschlossen wurde. Mal abgesehen davon, das ich nicht das Gefühl hatte, das sich jemals ein realer Mensch diesen Vorgang angesehen hat, bin ich anscheinend von einem chinesischem Händler abgezockt worden und weil ich mich geweigert habe, die Ware auf eigene Kosten mit Sendungsnachweis (DHL 45 Euro für ein Paket, Lieferungen von Privatpersonen sind aber aktuell komplett ausgesetzt, andere Lieferdienste kosten mal eben 80 bis 270 Euro für nen Paket?!) nach China zurückzusenden, obwohl 3/4 der Sendung von einer deutschen Adresse kamen, wurde der Fall zugunsten des Händlers geschlossen?!
Lohnt es sich da einen RA zu nehmen um das zu klären? Ich will das nicht einfach so auf mir sitzen lassen. Weder von dem Betrüger, noch von paypal!
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12:56 PM
Das heisst wenn der verkäufer die Annahme verweigert oder eine Fehlerhafte rücksende Adresse vorliegt bleibt das problem bei mir ? Das kann ich nicht glauben. Somit wäre eine Rückerstattung wenn der verkäufer es nicht will überhaupt nicht möglich und sie würden mich vor eine unlösbare aufgabe stellen. ... das ist der Staus in dem Ich mich befinde (Konfliklösung wurde geschlossen und paypal geht nicht auf das problem ein). Was soll mann da machen ?
(Es geht um urbanbalzs ein fakeshop der Shopping Technology Co., Limited)
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Ich hatte genau dieses Problem auch. Der Verkäufer wirbt mit einer Smartwatch ( Samsung S3) für 36 USD und verschickt eine Y-Heft-Uhr die man bei DH-Gate für 1,00 € bekommt. Die Ware stimmt in keinster Weise mit dem gekauften überein. Käuferschutz wurde von PP bestätigt aber Rückversand versichert muß ich tragen. Leider war es mir nicht möglich die Kreditkartenbelastung zu blockieren. Dann lese ich DPost Warensendung international mit Tracking für ca. 6,00€. Gilt aber leider nur für Geschäftskunden also bleibt mir nur die Möglichkeit Paket intentional für 43,00 €.
Die Ware wird also nicht zurück geschickt aber ich werde nach meinem Urlaub die Sache meiner Frau mit in die Kanzlei geben. Es kann nicht rechtens sein das Käuferschutz nicht die Rücksendung beinhaltet. Wir reden hier schließlich nicht um eine Rückgabe weil mir die Uhr nicht gefällt sondern um Betrug.
Ich denke hier kann man rechtlich noch was gegen PP machen vor allem aber sollte dieses Thema in den sozialen Kanälen auch ordentlich publik gemacht werden Facebook Insta Twitter BILD. Ich habe mir jedenfalls da was vorgenommen, auch rechtlich.
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Auf den Käuferschutz bin ich auch schon hereingefallen. Innerhalb der EU ist ja noch alles schick, ansonsten kann man ihn knicken, eben wegen der Rückversandkosten. Steht übrigens alles in den AGB, macht also keinen Sinn deswegen ein Fass aufzumachen.
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Guten Morgen Enilno,
leider können wir den Käuferschutz nur dann gewähren, wenn Ware an die von uns mitgeteilte Adresse versendet wird. Solltest du die Ware nach Berlin statt China geschickt haben und die Adresse ist nicht im Verkäuferkonto hinterlegt, konnten wir keine andere Entscheidung treffen.
Viele Grüße
Susann
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