Käuferschutzfall
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Hi @Kh3006,
danke für deinen Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community.
Schade, dass es bei deiner Reifenbestellung und dem dafür eröffneten Fall zu Problemen kam.
Wichtig für deinen Käuferschutzfall zu wissen, wäre, welche Begründung dir für die Ablehnung des Falls per E-Mail genannt wurde.
Sowohl das du die falschen Reifen erhalten hast und die Lieferung unvollständig war, wären erst einmal gültige Käuferschutzgründe. Problematisch könnte es jedoch speziell für die 2 fehlenden Reifen werden, da es laut der Sendungsverfolgung eine Zustellbestätigung zu geben scheint. Was hierbei passiert ist, sollte unbedingt mit dem Versanddienstleister geprüft werden. Für PayPal könnte die Prüfung hier schwierig werden, da der Verkäufer die Zustellung nachweisen kann, du aber bestätigst die relevante Sendung nie erhalten zu haben. Rein aus der Sicht eines Falls für nicht erhaltene Ware, wäre der Verkäufer bei diesem Thema erst einmal abgesichert, solange er nachweisen kann, dass die Sendung an dich adressiert war und zugestellt wurde.
Bei der Retoure der zwei angekommenen Reifen wäre zudem entscheidend, dass sie auch an eine Adresse erfolgt ist, die PayPal dem Verkäufer zuordnen kann oder das der Verkäufer die Retoure selbst organisiert hat und das für uns nachvollziehbar ist.
Kannst du hierzu mehr schreiben, wie es abgelaufen ist?
Liebe Grüße
Clara
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Hast du dich zu der Retoure der ersten zwei Reifen mit dem Verkäufer direkt über PayPal ausgetauscht, sodass PayPal diese Unterhaltung nachvollziehen kann und sieht, dass der Versand vom Verkäufer organisiert wurde? Das könnte dabei helfen, dass zumindest eine Teilrückzahlung angefordert werden kann.
Direkt einen neuen Fall könntest du nicht eröffnen. Du könntest aber einen Widerspruch zum bisherigen Ergebnis einreichen, damit eine neue Prüfung stattfindet. Die Entscheidung ist dann jedoch abhängig von den Infos, die uns vorliegen und den Möglichkeiten, die bestehen.
Clara
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Normalerweise können bis zu zwei Widersprüche gestellt werden, ja. Wenn sich an den Infos zum Widerspruch im Vergleich zum ersten Versuch nichts geändert hat, würde sich aber wahrscheinlich auch an der Entscheidung nichts ändern. Ideal wäre es daher, wenn du Informationen bereitstellen könntest, die bisher im Fall noch nicht vorlagen.
Clara
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Ich würde dir dann gegebenenfalls empfehlen, dich erst mal telefonisch bei meinen Kollegen zu melden, damit sie mit dir prüfen können und dir direkt eine Rückmeldung geben können, mit welchen Infos ein Widerspruch sinnvoll wäre, bevor du ihn selbst einstellst und er wieder abgelehnt wird.
Wenn du im Anrufmenü bist, kann es sein, dass das System versucht dein Anliegen direkt zu klären. Falls das passiert, solltest du dich an einen Mitarbeiter weiterleiten lassen können, indem du '0' drückst.
Clara
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