Lieferung unvollständig und mangelhaft - - Käuferschutz lehnt ab
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Hallo alle,
ich habe auf Ebaykleinanzeigen zwei Anzeigen bei der gleichen Verkäuferin erworben. Die Anzeigenbeschreibungen beinhalten jeweils einen Kitedrachen mit der Umwerbung der kostenlosen Zugabe jeweils einer Bar. (Also wurden 2 Drachen und 2 Bars für 1430 Euro laut Angebot erworben).
Die zwei Angebote wurden über Paypal gezahlt.
Erhalten habe ich jedoch lediglich zwei Drachen und eine stark beschädigte Bar. Die Verkäuferin beruft sich darauf, dass in der Anzeige stehe, dass die Bars eine kostenlose Zugabe seien und dementsprechend kein Anspruch bestünde. Der Paypal Käuferschutz hat aus diesem Grund leider ebenfalls meinen Fall zum zweiten Mal abgelehnt. Eine neue Bar kostet ca. 600 Euro.
Wie kann es sein, dass jemand per Artikelbeschreibung damit wirbt, dass ein Set angeboten wird aus Kite und Bar und dann nur der Kite geschickt wird und Paypal dieses Vorgehen des Verkäufers unterstützt und mich als Käufer nicht schützt? Wofür ist der Käuferschutz denn da, wenn nicht für solche Fälle?
Laut Anwalt ist der Fall hier ganz klar und eindeutig - in der Artikelbeschreibung steht 2x "Kite + kostenlose Bar" und wenn diese Produkte nicht geliefert werden, erfüllt die Verkäuferin nicht den Kaufvertrag und muss den Schaden erstatten oder den Mangel beheben -- wieso lässt Paypal mich hier so hängen?
Wie gehe ich weiter vor?
Vielen Dank!

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Hallo FrauMandarine,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag. Herzlich Willkommen in der Paypal-Comunity.
In deinem Fall könnte der Käuferschutz zur Anwendung kommen, auf Basis dessen, dass der Eingang der Ware nicht der Beschreibung, dem suggeriertem vollständigem Set, entsprach, sprich du einen Artikel nicht erhalten hast. Jenes kann beispielsweise mit dem entsprechendem Inserat abgeglichen werden. Wir versuchen dann, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen.
Inwiefern die vermeintliche Schenkung zum Bestandteil des gesamten Kaufumfanges werden könnte, kann an dieser Stelle natürlich nicht beantwortet werden.
Du hast aber grundsätzlich stets die Möglichkeit weitere Informationen einzureichen, welche einer Änderung deiner Fallentscheidung eventuell dienlich wären.
Dir stehen in einem solchen Fall, wie du ja bereits angedeutet hast, aber auch noch die gängigen Möglichkeiten außerhalb von Paypal zur Verfügung. So könntest du den Weg einer Onlineanzeige einleiten oder dich an den spezifischen Verbraucherschutz wenden.
Viele Grüße
Marcus
Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.
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Hallo Marcus,
vielen Dank für deine Zeit und deine Antwort!
In den Inseraten bzw. der Artikelbeschreibung wird eindeutig jeweils der Kauf des Kites mit der Zugabe von jeweils einer Bar beworben. Eine Bar fehlte komplett bei der Lieferung und die andere ist nachweislich so mangelhaft, dass es 400 Euro kosten würde, sie zu reparieren.
Der Paypal Käuferschutz lehnte trotzdem meinen Antrag ab, mit der Argumentation, dass der Preis der Bars 0 Euro seien.
Ich bin immer noch schockiert darüber. Wenn der Verkäufer noch eine Tüte Gummibärchen nachträglich ins Paket wirft, obwohl nichts dergleichen vereinbart ist, dann ist es ein Geschenk- ok. Wenn der Verkäufer vor Abschluss des Bestellprozesses fragt, ob er Dir noch eine Tüte Gummibärchen ins Paket werfen darf, ist es auch immernoch ein Geschenk. Wenn er eine Artikelbeschreibung macht, die verbindlich zusagt, dass der Artikel aus zwei Teilen besteht, dann besteht der Artikel aus zwei Teilen, und das ändert sich nicht dadurch, dass ein Teil als "kostenlose Zugabe" bezeichnet wird.
Wenn die Kekse im Supermarkt mit "kostenlos 20% mehr" beworben werden, dann meint das ja auch nicht, dass man nur einen Kaufvertrag über die übliche Packungsgröße schließt, sondern nur, dass derzeit zum gleichen Preis wie vorher eine verbesserte/umfangreichere Leistung angeboten wird. Wenn sich da hinterher herausstellt, dass der zusätzliche Platz in der Packung nur mit Pappe gefüllt war, kann sich der Supermarkt entsprechend auch kaum mit "das war nur ein unwirksames Schenkungsversprechen, daher keine Nacherfüllung!" rausreden, sondern die Auslegung des Angebots ist eben einfach "diese Leistung ist in dem angegebenen Preis bereits enthalten". - Wie kann Paypal ein solches Vorgehen der Verkäuferin unterstützen?
Es liegt hier eine konkrete Beschreibung einer Leistung, die angeboten wurde vor - und über die wurde ein Vertrag geschlossen, welche nicht eingehalten wurde.
Oder kann ich nun auch ein Überraschungsei mit kostenlosem Porsche für 50.000 Euro verkaufen und den Porsche nicht liefern und der Käuferschutz gibt mir als Verkäuferin dann recht?
Möchte der Paypal Käuferschutz einen solchen Betrug decken?
Die Sache mit der Bar ist strafrechtlich ebenso falsche Werbung und Täuschung. Es wird mit einer Beigabe geworben, was mich dazu bewegt, eben genau dieses Angebot (und nicht ein anderes) anzunehmen und dann wird die beworbene Beigabe nicht geliefert.
Vielen Dank und freundliche Grüße

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Hallo FrauMandarine,
vielen Dank für deine sehr ausführliche Rückmeldung.
Wir können deine Verärgerung wirklich nachempfinden.
Das Inserat bewog dich anhand der Beschreibung womöglich zum Kauf, welches durchaus nachvollziehbar ist. Dennoch lag hier anscheinend parallel eine Schenkung vor, welche keine monetäre Grundlage aufweisen sollte.
Du hast, wie bereits aufgeführt, grundsätzlich die Möglichkeit weitere Informationen einzureichen, welche einer Änderung deiner Fallentscheidung eventuell dienlich wären.
Wir bitten nochmals um dein Verständnis bezüglich diesem sehr spezifischen Sachverhalt.
Viele Grüße
Marcus
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Hallo Marcus,
ich verstehe weiterhin nicht, wie der Paypal-Käuferschutz damit wirbt, dass er mich bei unvollständiger und von der Beschreibung abweichender Lieferung schützt und nun beide Aspekte zutreffen und ich keinerlei Schutz erhalte.
Darüber hinaus ist mir nicht klar, wieso Paypal sich hier gegen die gängige Rechtssprechung entscheidet und Zugaben als keinen Bestandteil des Vertrages ansieht.
Wenn also der Handyvertragsanbieter das für 0Euro bei Vertragsabschluss angeworbene Handy nicht liefert, sondern nur den Mobilfunkvertrag erfüllt, sagt Paypal dazu "kann man nichts machen - das Handy wäre ja eh nur geschenkt gewesen"?
Und ist dies jetzt die Ermutigung eine solche Strategie anzuwenden - nämlich mit Zugaben in meiner Artikelbeschreibung zu werben, diese aber garnicht zu liefern, weil Paypal diese ja dann nicht als Bestandteil des Kaufes ansieht und ich fein aus dem Schneider bin?
Welche Möglichkeiten bleiben mir nun noch? Welche Beweise soll ich denn noch nachliefern? Es gibt eine eindeutige Artikelbeschreibung und ein Gutachten über die Mängel. Ich sehe hier leider nur, dass Paypal die Strategie des Verkäufers stärkt und ich Pech gehabt habe.
Kann ich die Lastschrift meiner Ban zurückziehen? Ich wurde hier um mehr als 600 Euro betrogen. Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Vielen Dank für deine Zeit und freundliche Grüße

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Hallo FrauMandarin,
vielen Dank nochmals für deine schnelle Rückmeldung.
Dem Widersprechen der Lastschrift würde in der Regel abzuraten sein, da jenes mit weiteren Konsequenzen, bezüglich etwaigem weiterem Käuferschutz und dem Anfallen buchhalterischer Verwaltungsgebühren, einhergehen könnte.
Wir würden dir nochmals anraten, den Versuch zu unternehmen, weitere Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, welche die Entscheidung beeinflussen könnten. Es obliegt deiner Entscheidung, wenigstens den Versuch zu ergreifen.
Dir stehen zudem, wie oben aufgeführt, die gängigen Möglichkeiten außerhalb von Paypal zur Verfügung. Du könntest den Weg einer Onlineanzeige beschreiten oder dich an den Verbraucherschutz wenden. Final wäre aber auch nochmals der erneute Kontakt zur Verkäuferin zu empfehlen, um dort eventuell doch noch eine Einigung erzielen zu können.
Wir bitten nochmals um Nachsicht deinerseits.
Viele Grüße
Marcus
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Hallo Marcus,
leider habe ich bereits die Anzeige inklusive Beschreibung des kompletten Angebots, aus dem ersichtlich wird, dass die Lieferung nicht vollständig und mangelhaft ist, in dem Fall hochgeladen.
Dieser wurde trotzdem zum zweiten Mal gegen mich entschieden und die Verkäuferin unterstützt.
Ich spiele nun mit dem Gedanken - da ich ja eh einen Anwalt nehmen muss für diesen Fall, da der Paypal Käuferschutz nicht hilft - auch synchron gegen eben diesen Käuferschutz vorzugehen, da er gegen seine eigenen Richtlinien verstößt, die ja auch Bestandteil des Vertrages sind, wenn ich mich bereit erkläre, über Paypal zu zahlen.
An wen wende ich mich da? Kannst du nochmal in den Fall hinein sehen? Für mich ist dieser nun komplett geschlossen und nicht mehr bearbeitbar.
Danke und liebe Grüße

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Hallo FrauMandarine,
danke nochmals für deine detaillierte Rückmeldung.
Es tut mir leid zu lesen, dass der Widerspruch gegen die Fallentscheidung anscheinend final abgelehnt wurde.
Die Bezugspunkte bezüglich einer eventuellen Onlineanzeige sowie einer etwaigen Einschaltung des Verbraucherschutzes, müssten in Eigenrecherche in Erfahrung gebracht werden.
Wir haben wirklich vollstes Verständnis für deine Verärgerung uns bitten erneut um Nachsicht. Es wäre eventuell anzuraten, sich noch einmal, vor der Einleitung der oben genannten Möglichkeiten, mit der Verkäuferin in Verbindung zu setzen und hier im vernünftigem Rahmen eine Einigung zu erreichen.
Wir wünschen dir noch eine schöne Woche.
Viele Grüße
Marcus
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