Mängelhaftung

Auchhier
Beitragsleistender
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Hallo, hab im März eine Hose online bei einem offiziellen Onlineshop gekauft und per Paypal bezahlt. Nach Wochen wurde die Hose geliefert, leider mit Mangel ( Taschenbeutel nicht angenäht und ausgefranst). Nach einigen Mails mit dem Verkäufer meinte er, ich soll die Hose zurückschicken ( Retourenadresse Österreich) auf meine Kosten und würde eine Gutschrift erhalten über den Betrag, was die Hose gekostet hat. Bin damit nicht einverstanden und hab, nachdem er nicht mehr geantwortet hat, Paypal eingeschaltet. Nach wochenlangem Warten und immer neuen Terminen zur Lösung des Falls, erklärt sich der Verkäufer bereit mit den Betrag für die Hose zu erstatten, ich muss den Versand nach Österreich ( 14,49€ per DHL), aber nach wie vor selbst bezahlen. Leider kann man bei Paypal nun nur eine Sendungsnummer eingeben und wenn die Ware beim Verkäufer ankommt, bekomm ich mein Geld. Es fällt doch unter die Rubrik Mängelhaftung und der Verkäufer hat die Retoure zu bezahlen. Leider wird einem bei Paypal nicht wirklich weiter geholfen. Was kann ich jetzt tun?
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1 ANTWORT 1

PayPal_Clara
Moderator
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Hallo @Auchhier,

 

danke für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community!

Ärgerlich, dass du eine mangelhafte Hose erhalten hast und sich die Klärung für dich so schwierig gestaltet.

Bei einem Käuferschutzfall ist immer wichtig zu beachten, dass auch nur die Zahlung zurückgefordert werden kann, die auch ursprünglich über PayPal verschickt wurde. Fallen beispielsweise zusätzliche Gebühren wie Rücksendekosten oder auch Zollgebühren an, können diese im Zusammenhang mit einem Käuferschutzfall nicht zusätzlich eingefordert werden. Wird also in einem Fall durch uns oder durch den Verkäufer entschieden, dass eine Rückzahlung stattfinden soll, nachdem die Ware zurück beim Verkäufer ist, müssen die Retourekosten gegebenenfalls selbst getragen werden. 

Inwiefern es außerhalb von unserem Käuferschutzfall für dich Möglichkeiten gibt diese Kosten einzufordern, könntest du beispielsweise einmal über den Verbraucherschutz prüfen lassen. Ist der Verkäufer in der EU angesiedelt, ist möglicherweise auch eine Klärung über das Online-Streitbeilegungsportal der EU-Kommission realistisch. Schau am besten einmal nach, ob sich dort hilfreiche Tipps für dich finden. 🙂

Liebe Grüße
Clara


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