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Hallo @NikWel1983,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community!
Ärgerlich, dass es ein Problem mit einem Verkäufer gibt.
Wenn die Zahlung über die Option Artikel und Dienstleistung gesendet wurde, sollte für diese bei einem Nichterhalt der Käuferschutz greifen. Für den Ausgang des Falles wäre dann normalerweise entscheidend, um welche Seite der Packstation es sich handelt. Wenn der Verkäufer das Paket an dich versendet hat und es in einer Packstation in deiner Nähe gelandet ist, diese aber leer ist, kann der Verkäufer dafür nicht haftbar gemacht werden, sondern nur der Versanddienst, in diesem Fall DHL.
Wenn er jedoch seinerseits das Paket über eine Packstation versenden wollte, dabei aber einen Fehler gemacht hat, wodurch es unmöglich wurde, dass das Paket dich erreicht, sollten die Erfolgsaussichten über den Käuferschutz für dich recht gut sein. Dabei ist es normalerweise unerheblich, ob der Verkäufer das Paket absichtlich oder versehentlich falsch abgelegt hat.
Wenn du dir unsicher bist, wie du den Fall meldest, findest du hier noch eine detaillierte Anleitung zur Meldung.
Liebe Grüße
Carlo
Wenn diese Antwort hilfreich für dich war, zeige es gerne mit einem Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Danke, dass du ein Teil der Community bist und anderen hilfst!

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Ärgerlich, dass es ein Problem mit einem Verkäufer gibt.
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Wenn er jedoch seinerseits das Paket über eine Packstation versenden wollte, dabei aber einen Fehler gemacht hat, wodurch es unmöglich wurde, dass das Paket dich erreicht, sollten die Erfolgsaussichten über den Käuferschutz für dich recht gut sein. Dabei ist es normalerweise unerheblich, ob der Verkäufer das Paket absichtlich oder versehentlich falsch abgelegt hat.
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Carlo
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