PayPal Forderung von eBay und ich habe nie etwas gekauft
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Hallo CalleBockel,
willkommen im Community Forum. Ich kann keine Hilfe für Deinen Einzelfall geben, zum einen haben wir hier keinen Einblick in Dein PayPal-Konto, zuk anderen bin ich weder Rechtsanwalt noch PayPal-Mitarbeiter, sondern einfsch nur ein PayPal-Nutzer, der anderen PayPal-Nutzern eigene, allgemeine Erfahrungen teilt. Für konkretere Hilfe wende Dich an den PayPal-Kundenservice (oder einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale).
Allgemein: Wenn man ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommt, dann ist die Forderung vom ursprünglichen Gläubiger (z.B. von PayPal) an das Inkassounternehmen abgetreten. Daher solltest Du Dich an das Inkassounternehmen wenden und nucht an den hrsprünglichen Gläubiger.
Es gibt prinzipiell zwei verwchiedene Situationen: Entweder, die Forderung ist berechtigt oder nicht. Das kann ich in Deinem konkreten Fall nicht beurteilen. Ich gehe mal davon aus, dass die Forderung unberechtigt ist. Dann stellt sich die Frage, wie das Inkassounternehmen auf einem kommt. Gehen wir mal von einem mehr oder weniger "seriösen" Inkassounternehmen aus. Dann hat vermutlich ein Betrüger dein Name, deine Adresse, etc. - kurz deine Identität - missbraucht, z.B. Ein Konto unter deinem Namen eröffnet. Wenn das der Fall ist, sollte man:
1. Der Forderung gegenüber dem Inkassounternehmen widersprechen
2. Strafanzeige wegen Identitätsbetrug und Warenkreditbetrug stellen (gegen unbekannt), Aktenzeichen der Staatsanwalt am besten dem Inkassounternehmen mitteilen.
3. Das Inkassounternehmen ist verpflichtet, eie Forderung zu begründen und über das Zustandekommen zu informieren. Fordere das Inkassounternehmen auf, die yforderung zu belegen. Eventuell weicht die Lieferanschrift bei der Bestellung ab und hilft den Ermittlungen der Staatsanwalt.
4. Forderung nicht bezahlen, wenn man sicher ist, dass sie unberechtigt ist. Von weiteren Schreiben nicht einschüchtern lassen.
5. Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt (letztes Mittel vor eine Klage), dann hat das Gericht die Forderung nicht geprüft. Wichtig ist, dem Mahnbescheid gegenüber dem Gericht umgehend zu widersprechen (Formular liegt dem Mahnbescheid bei). Sollte das Inkassounternehmen tatsächlich eine Klage einreichen, spätestens dann einen Rechtsanwalt nehmen.
wie gesagt, erstmal für sich selber klären, ob die Forderung tatsächlich unberechtigt ist oder ob man etwas vergessen hat (Partner hat was bestellt, Zahlung hat nicht geklappt, etc.). Falls nämlich letztlich ein Gericht meint, dass die yforderung doch berechtigt ist, trägt man alle Kosten (Gerichtsgebühren, Rechtsanwälte, etc.).

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