Gebühr für Käuferschutz beim Verkäufer?
RalCla
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Gesendet am
Nov-17-2024
11:15 AM
Hallo zusammen! Warum wird dem Verkäufer die Gebühr für den Käuferschutz vom uberwiesenen Betrag abgezogen? Das ist doch eine Zusatzleistung die der Käufer in Anspruch. Diese Fehlkonstruktion hat zur Folge, dass der Käufer immer wieder eine zweite Überweisung in Höhe der Gebühr leisten muss. Es macht doch viel mehr Sinn, dass der Käufer die Gebühr quasi oben drauf gerechnet bekommt und der Verkäufer seinen vereinbarten Betrag erhält.
1 ANTWORT 1

Moderator
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Nov-19-2024
11:14 AM
Hallo @RalCla,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag und deine Frage. Willkommen in unserer Community!
Grundsätzlich sind sowohl durch den Käufer als auch den Verkäufer die AGB akzeptiert worden. In diesen sind auch die Gebühren beziehungsweise die damit verbundene Zahlung der Gebühren vermerkt. Nicht nur der Käufer erhält dadurch den Käuferschutz, sondern der Verkäufer auch den Verkäuferschutz, der vor ungerechtfertigten Rückbuchungen schützt.
Dein Feedback dazu geben wir gerne weiter. Es sei allerdings noch erwähnt, dass die Nachforderung der Gebühren vom Käufer durch den Verkäufer gemäß AGB nicht erlaubt ist.
Liebe Grüße
Carlo
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