Gebühren bei Käuferschutz
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Ahoi Chris615,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Online-Community.
Die Gebühren für den Empfang einer geschäftlichen Zahlung sind immer vom Verkäufer selbst zu tragen und nicht vom Käufer. Eine genaue Gebührenaufstellung findest du direkt auf unserer PayPal-Website unter den Gebühren für Händler/Verkäufer
Liebe Grüße
Josi
Wir würden uns freuen, wenn ihr euch am Community Geschehen beteiligt und andere an euren Erfahrungen teilhaben lasst. Tipps und Tricks sind immer herzlich willkommen. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn ihr uns einen Kudo da lasst oder die Antwort als Lösung akzeptiert.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
https://www.online-gebuehrenrechner.de/paypal.php
Hier kannste dir ausrechnen wie viel er drauf zahlen soll wenn du es nicht zahlen möchtest.
Diese Idiotie von Paypal geht nämlich davon aus das du als Verkäufer ähnlich wie es bei Marklern früher war den Schutz des Käufers bezahlen sollst. Du als Verkäufer hast davon gar nichts nur nachteile. Den beim der Käufer bekommt dadruch eine Garantie der Rückgabe vom Paypal erteilt. Der Käufer muss also gar keinen echten Grund angeben sondern kann auch einfach irgendetwas ankreuzen und bekommt sofort sein Geld zurück. Dein Konto wird gesperrt und du gehst wenn du Pech ahst ohne Geld und Ware nach Hause. Dann gehts nur noch über den rechtlichen Weg mit Anzeige und Gerichtskosten/Anwaltskosten. Das ist ein geplantes Minusgeschäft. Ich würde dir stark davon abraten Käuferschutz zu nutzen, wenn du nicht gewerblich verkaufst.

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo Kwintreepler,
dem Punkt, dass man als Verkäufer nichts vom Käuferschutz hat, müssen wir eindeutig widersprechen.
Natürlich ist es richtig, dass ein Käufer, wenn er Käuferschutz hat, auch entsprechend einen Käuferschutzfall eröffnen kann. Liegt für uns nachvollziehbar ein gültiger Käuferschutzgrund vor, besonders wenn es um vom Angebot abweichend erhaltene Ware geht, kann es unter anderem auch dazu kommen, dass wir den Käufer bitten, Ware zu retournieren, damit er eine Erstattung bekommt. Der Käufer dürfte das Geld gängigerweise erst dann zurückerhalten, wenn die Ware nachweislich beim Verkäufer angekommen ist. Sollte sich beim Verkäufer herausstellen, dass der Artikel nicht in dem vom Käufer beschriebenen Zustand ist, kann er uns das natürlich melden, damit wir prüfen können, ob dieser Käufer möglicherweise unseren Käuferschutz ausnutzt, um ohne für uns gültigen Grund Ware zu retournieren. So etwas möchten wir dann natürlich unterbinden. Unser Käufer- und Verkäuferschutz soll für alle Parteien so fair wie möglich sein und bleiben.
Was für den Verkäufer aber am wichtigsten sein sollte, ist, dass er vor unautorisierten Zahlungen geschützt ist. Wenn ein Verkäufer eine geschäftliche Zahlung, also mit Käuferschutz, von seinem Käufer erhält, greift bei ihm ganz allgemein auch der Verkäuferschutz. Selbstverständlich hat dieser, so wie der Käuferschutz auch bestimmte Anforderung.
Nun kann es vorkommen, dass ein Verkäufer, nachdem er schlimmstenfalls die Ware auch schon verschickt hat, von uns die Meldung bekommt, dass der Käufer eine unautorisierte Zahlung gemeldet hat. Selbstverständlich prüfen wir dann, ob diese Meldung des Käufers gerechtfertigt ist und wir den Fremdzugriff ebenso nachvollziehen können. Bestätigt sich die Meldung, würde der Käufer im Normalfall direkt seine Zahlung zurückbekommen. Anschließend schauen wir beim Verkäufer, ob wir ihn über unseren Verkäuferschutz absichern können. Ist der verkaufte Artikel abgesichert und der Verkäufer kann den Versand an die in der Zahlung übermittelte Adresse nachweisen, dann dürfte auch er im Verlauf seine Zahlung wieder freigegeben bekommen.
Hat er sich aber eine Zahlung ohne Käuferschutz schicken lassen, also mit der Option 'Geld an Freunde und Familie senden', dann hat er zwar Gebühren gespart, aber auch keinen Verkäuferschutz. Im Fall eines nachweislichen Fremdzugriffs beim Sender würde der Verkäufer binnen kürzester Zeit sein Geld verlieren. Schlimmstenfalls sind dann die Ware und das Geld weg. Er müsste dann außerhalb von PayPal beispielsweise bei der Polizei nach einer Lösung suchen.
Zudem verbieten es unsere AGB ausdrücklich für eine geschäftliche Transaktion eine persönliche Zahlung anzufordern. Ein Verstoß gegen diese Regel kann selbstverständlich entsprechende Folgen haben.
Hier könnt ihr euch zu unserem Käufer- & Verkäuferschutz informieren. Die ausführlichen Informationen finden sich in unseren Nutzungsbedingungen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen euch beiden in der Zukunft, damit ihr sicher eure Artikel verkaufen könnt.
Liebe Grüße
Clara
Falls diese Antwort hilfreich war, verteile gern einen Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Komm gern wieder vorbei und hilf auch anderen Nutzern!

Haven't Found your Answer?
It happens. Hit the "Login to Ask the community" button to create a question for the PayPal community.