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Ich habe bei einer Auktion per Warensendung verschickt.
Versicherter Versand wäre gegen Aufpreis möglich gewesen, was allerdings nicht in Anspruch genommen wurde.
Jetzt behauptet der Käufer die Ware wäre nicht angekommen und Paypal hat das Geld eingefroren.
Was kann ich jetzt tun ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen
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Nichts! .....leider. In der Verkäuferschutzrichtlinie steht, dass man assschließlich versichert und mit Sendungsnummer versenden soll.
Du kannst in diesem Fall nicht nachweisen, dass du das Paket wirklich an die angegebene Adresse verschickt hast, somit wird der Käufer wahrscheinlich Recht bekommen.
Ich hoffe der Betrag war nicht zu hoch...betrachte es als Lehrgeld.
Beste Grüße
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Nichts! .....leider. In der Verkäuferschutzrichtlinie steht, dass man assschließlich versichert und mit Sendungsnummer versenden soll.
Du kannst in diesem Fall nicht nachweisen, dass du das Paket wirklich an die angegebene Adresse verschickt hast, somit wird der Käufer wahrscheinlich Recht bekommen.
Ich hoffe der Betrag war nicht zu hoch...betrachte es als Lehrgeld.
Beste Grüße
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Hey @Nassau,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag in unserem Community-Forum.
Leider ändert auch eine Nachforschung den Umstand nicht, dass unversichert, also ohne Sendungsverfolgung versendet wurde. Der Versand muss online nachverfolgbar sein und wir benötigen einen Versand- oder Lieferbeleg, aus dem hervorgeht, dass die Ware an die Adresse gesendet wurde, die in den Transaktionsdetails als Lieferadresse zu sehen ist.
Beste Grüße
Lars
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Es kommt darauf an, wie der Fall verläuft. Am Anfang eines Konflikts haben Käufer und Verkäufer normalerweise bis zu 20 Tage sich auszutauschen oder beispielsweise gemeinsam darauf zu warten, ob noch eine Zustellung erfolgt. Wir können aber innerhalb dieser Zeit ab dem 8. Tag nach der Zahlung jederzeit zur Klärung eingeschalten werden. Ist das passiert, bekommt der Verkäufer normalerweise 10 Tage Zeit, sich zum Fall zu äußern. Geht es um nicht erhaltene Ware, besteht unsere Anforderung hierbei normalerweise darin, dass wir einen Versandnachweis möchten. Diese Zeit könnte man natürlich auch noch einmal ausreitzen. Wird allerdings kein gültiger Versandnachweis innerhalb der 10 Tage bereitgestellt, dann wird nach der Bereitstellung der anderer Infos für gewöhnlich auch nicht auf die Bearbeitung eines externen Nachforschungsauftrags gewartet.
Wie @95stateofmind vor 7 Jahren schon gesagt hat, ist unsere Anforderung für den Verkäuferschutz eine online nachvollziehbare Sendungsnummer. Gibt es diese nicht und wir können daher den Versandverlauf nicht nachvollziehen, ist eine Klärung zu Gunsten des Verkäufers normalerweise auch nicht möglich.
Clara
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