Käuferschutz nach 180 Tagen?
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Hallo @Sauffenberg,
vielen Dank für deinen Beitrag und willkommen in unserere Community.
Mit Ablauf sollte der Käufer zwar rein technisch noch einen Käuferschutzfall eröffnen können. Er sollte allerdings auch automatisch direkt wieder von unserem System geschlossen werden.
Wenn ein Käufer recht spät einen Fall meldet und der Sendungsverlauf vom Versanddienstleister online nicht mehr einsehbar ist, kann möglicherweise ein Suchauftrag oder zumindest eine Anfrage beim Support des Anbieters helfen. Oft kann man dir eine schriftliche Bestätigung zum Status der Sendung zukommen lassen.
Die Sendungsnachweise solltest du in jedem Fall aufheben. So hast du im Fall der Fälle die notwendigen Informationen direkt zur Hand. Da ein Käufer 180 Tage Zeit hat ein Problem zu melden, kann er dieses Zeitfenster natürlich auch ausnutzen. Im Idealfall kommuniziert ein Käufer Probleme mit einer Bestellung aber natürlich mit dir, bevor fast ein halbes Jahr vergangen ist.
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, lass es mich gern wissen.
Liebe Grüße
Clara
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Wenn ein Fall erst kurz vor Ablauf der 180 Tage eröffnet wird und es um nicht erhaltene Ware geht, wird PayPal natürlich genauer schauen, ob das beim Käufer üblich ist, welche Infos es sonst noch zu dem Kauf gab und welche Nachrichten ihr potenziell über den Fall ausgetauscht habt.
Das Datum der Falleröffnung hat aber rein sachlich keinen Einfluss auf unsere Käufer- und Verkäuferschutzanforderungen zum Versand. Wenn du dir zu diesem Thema Sorgen machst, könntest du von jeder Sendungsverfolgungsnummer die Online-Sendungsverfolgung als Dokument abspeichern, damit du sie gegebenenfalls bereitstellen kannst. Kann anderweitig ein Versandnachweis vom Versanddienstleister nicht mehr bekommen werden, ist es nicht unmöglich, dass wir auch einen Screenshot des Sendungsverlaufs solange nach dem eigentlichen Versand akzeptieren würden.
Clara
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