Konfliktfall, Verkäufer als Opfer
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Hallo @Sandrahrrold,
vielen Dank für deine durchaus wichtige Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Es tut mir leid, dass hier anscheinend ein Käuferschutzfall zu deinen Ungunsten entschieden wurde.
Bei Zahlungsmitteläquivalenten, wie beispielsweise einem Gutschein, sowie Artikeln, welche womöglich zum Weiterverkauf bestimmt sind, ist die Annahme eines validen Käuferschutzgrundes im Normalfall nicht gegeben.
Dir stehen in einem solchen Fall aber auch noch die gängigen Möglichkeiten außerhalb von Paypal zur Verfügung. Sie könntest du den Weg einer Onlineanzeige weiterverfolgen oder dich mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen.
Ich hoffe, dass ich dir etwas behilflich sein konnte.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Marcus
Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.

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