Nachweispflicht für Verkäufer bei virtuellen Gütern

JeFang
Beitragsleistender
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Hallo,

 

ich habe als Verkäufer eine Frage zur Konfliktlösung bei virtuellen Gütern.

In der Konfliktlösung von Paypal heißt es:

 

Wenn ein Käufer ein Problem meldet, bitten wir Sie um einen Nachweis für den Versand, z.B.:
eine Online-Sendungsnummer eines unabhängigen Versanddienstleisters
einen Versandbeleg eines unabhängigen Versanddienstleisters
Der Versandnachweis sollte Folgendes enthalten:
den Namen des Versanddienstleisters
das Versanddatum
den Namen und die Adresse des Empfängers, die auf der Seite "Transaktionsdetails" angegeben sind
den Namen und die Adresse, die in Ihrem PayPal-Konto hinterlegt sind

 

 

Beim Verkauf von Virtuellen Gütern würde aber die Übergabe des Artikels in einem Spielclient geschehen.

Wenn der Käufer nun auf eine Rückzahlung besteht und behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, bin ich als Verkäufer in der Beweispflicht.

Natürlich kann ich Screenshots der Übergabe machen, jedoch sehe ich hier keine Möglichkeit, wasserfeste Beweise aufzunehmen.

In Spielen benutzen alle Aliase, das heißt ich habe weder den echten Namen des Handelspartners, noch eine Transaktions-Bestätigung.

 

Gibt es eine best practice, wie man sich als Verkäufer vor falschen Rückforderungen schützen kann?

 

viele Grüße,
JeF

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JeFang
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Hallo @PayPal_Susann ,

 

danke für die Antwort. 

 

Das heißt, wenn der Käufer die Goods&Service Zahlung für virtuelle Güter nutzt, kann er eigentlich jederzeit das Geld zurückfordern.

Wenn er die family&friends Option nutzt, ist der Verkäufer auf der sicheren Seite, dass das Geld nicht zurückgefordert werden kann.

Hierbei bricht man aber bestimmt eine andere PayPal Regel, da das ja nicht für private Verkäufe gedacht ist.

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3 ANTWORTEN 3

PayPal_Susann
Moderator
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Hallo JeFang,

 

eine gute Frage für die Community.

 

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass der Verkäuferschutz nicht greift, wenn es um virtuelle Ware geht, da eben genau die Beweislage schwierig zu handhaben ist. Dieser Verkäuferschutz greift auch dann nicht, wenn für immaterielle Ware ein nicht autorisierter Kontozugriff gemeldet wird.

 

Viele Grüße

Susann

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Solved

JeFang
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Hallo @PayPal_Susann ,

 

danke für die Antwort. 

 

Das heißt, wenn der Käufer die Goods&Service Zahlung für virtuelle Güter nutzt, kann er eigentlich jederzeit das Geld zurückfordern.

Wenn er die family&friends Option nutzt, ist der Verkäufer auf der sicheren Seite, dass das Geld nicht zurückgefordert werden kann.

Hierbei bricht man aber bestimmt eine andere PayPal Regel, da das ja nicht für private Verkäufe gedacht ist.

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PayPal_Susann
Moderator
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Nicht grundsätzlich, denn nicht jeder virtuelle Artikel ist mit dem Käuferschutz abgesichert. Auch bei einer persönlichen Zahlung greift der Verkäuferschutz nicht, genauso wenig wie der Käuferschutz. Allerdings achtet unser System sehr darauf, dass Verkäufe nur mit der geschäftlichen Zahlung abgewickelt werden.

 

Susann

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