PayPal-Käuferschutz nach DHL-Transportschaden
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Liebe Community,
zu folgendem Fall benötige ich eine Antwort:
Ich habe einen gebrauchten Computer per versichertem DHL-Versand an einen privaten Käufer geschickt.
Der Computer kam an einem Samstag dort an, der Käufer fragte nach dem Passwort, das auf dem Rechner noch aktiv war - ansonsten keine Reklamationen. Am Dienstagabend bekam ich eine Mail, dass der Computer einen Transportschaden hätte, er sei auch schon bei DHL gewesen, aber die hätten eine Bearbeitung abgelehnt. Ich bat um Zusendung von Fotos und der Transportkiste, um zu schauen, was ich bei DHL ausrichten könnte.
Da eine Schadensmeldung bei DHL innerhalb von 7 Tagen eingereicht werden muss, wartete ich auch Fotos - es kamen aber innerhalb der Frist keine.
Die Frist ist am Samstag verstrichen und heute, am Montag, kam eine Mail vom Kunden, dass er ja den Schaden fotografieren könne, aber es ja eh keinen Sinn machen würde. Er würde jetzt einen PayPal-Fall eröffnen. Was bedeutet das für mich als Verkäufer? Was kann/wird mir passieren?
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Das sind ja zwei unterschiedliche Fälle: Einmal gab es wahrscheinlich einen Transportschaden - einmal wahrscheinlich nicht.
Tatsächlich liegt (beim Kauf bei einem privaten Verkäufer) das Transportrisiko beim Käufer.
Schadensersatzpflichtig könnte der Paketdienstleister sein. Dafür muss man diesem aber eine Unsachgemäße Behandlung des Pakets nachweisen, was im Normalfall nur bei äußerlich beschädigten Paketen klappt. Ist ein Paket äußerlich nicht oder nur leicht beschädigt, dann wird man eher von einer mangelhaften Verpackung als Ursache für den Schaden ausgehen.
Sollte die Ware wegen einer unzureichenden Verpackung defekt beim Käufer ankommen, haftet dafür aber auch ein privater Verkäufer. Allerdings müsste der Käufer das dem Verkäufer nachweisen.
Soweit die rechtliche Seite, die mit Paypal nur mittelbar etwas zu tun hat.
Paypal trifft mit seinen Käuferschutz Entscheidungen ja keine Entscheidungen nach BGB, sondern erst einmal nur nach eigenen Bedingungen.
Und das Paypal einem der Parteien erst einmal das Geld zuspricht, hat nicht unbedingt etwas damit zu tun, dass dies auch nach BGB richtig wäre.
So sichert Paypal einen Käuferschutz bei Abweichungen von der Produktbeschreibung zu. Ob diese Abweichung erst auf dem Versandweg zustande gekommen ist und ob der Verkäufer privat oder gewerblich war, unterscheidet Paypal dabei nicht.
Wenn nun in Euren beiden Fällen der Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, hat dieser recht gute Chancen über Paypal erst einmal den Kaufpreis zurück zu bekommen. Das ist zwar keineswegs sicher - aber die Entscheidungen bei Paypal sind oft eher für die Käufer.
Im Zweifel macht Paypal es dadurch unehrlichen Käufern leicht, die einfach behaupten, dass die Ware Fehler hatte. Dummerweise ist es aber sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen...
Wie oben beschrieben bedeutet das zwar nicht, dass die Käufer auch wirklich nach BGB im Recht sind. Wenn sie aber das Geld zurück haben, müssen wir Verkäufer auf zivilrechtlichem Weg unser recht durchsetzen. Und das ist lästig, teuer und dauert meist lange...

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