Privater Verkäufer trägt Versandrisiko bei PayPal-Zahlung?
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Hallo Freunde,
ich würde gerne mal wieder privat ein wenig Krimskrams über Ebay verkaufen. Letztes Jahr hatte ich den Fall, dass bei einem von mir verkauften Artikel ein Transportschaden aufgetreten ist und der Käufer einfach den Käuferschutz in Anspruch genommen hat, statt sich vom Transportunternehmen den Schaden ersetzen zu lassen. Eigentlich liegt das Versandrisiko ja nach § 447 Abs.1 BGB beim Käufer, aber er hat trotzdem sein Geld zurückbekommen und ich einen zerstörten Artikel ohne Recht auf Schadensersatz. War ein Schaden von 200,- € für mich, verursacht durch tatkräftiges Zusammenwirken von Hermes, Käufer und Ebay/PayPal.
Das ist ja nun schon ein Jahr her, ist die Regelung aber noch so? Sprich, wenn ich wie gesetzlich vorgesehen handeln will, darf ich keine Paypal-Zahlung anbieten?
Grüße
Guhde
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Hi Fritz,
jetzt hast Du die Gelegenheit, für mehr Nachvollziebarkeit in den Paypal-Nutzungsbedingungen zu sorgen! Mich würde auch sehr interessieren, wo dort steht, dass durch Nutzung eures Zahlungsdienstes das Transportrisiko auf den Verkäufer übergeht!
Guhde
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Hallo Zusammen,
ich glaube hier wurde etwas falsch verstanden. Transportschäden oder verschwundene Pakete fallen in der Regel nicht unter den Käufer- bzw. Verkäuferschutz. Daher sollte man sich deswegen direkt an das Versandunternehmen, welches den Service bietet, wenden.
In der Verkäuferschutzrichtlinie wird z. B. geregelt, dass ein versicherter Versand Voraussetzung ist, um nachvollziehen zu können, wo sich das Paket befindet bzw. wohin es geschickt wurde.
Liebe Grüße
Fritz
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Hallo pilot777,
herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Im Falle eines Sendungsverlustes ist es die Aufgabe des Verkäufers, beim Versanddienstleister Ersatz zu beantragen. Das kann ohnehin nur der Auftraggeber der Sendung. PayPal leistet keinen Ersatz für einen verschwundenen Artikel, für den zudem auch noch der versicherte Versand bezahlt wurde. Das heißt, der Versanddienstleister hat explizit Geld dafür bekommen, dass er in diesem Fall Ersatz leistet. Wenn du den rechtlichen Weg beschreiten möchtest, dann gern gegen den Verkäufer, wenn er nicht kooperationsbereit ist. PayPal hat hier zu jeder Zeit nach den klaren und von dir bestätigten Richtlinien gehandelt.
Liebe Grüße
André
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André, Meine Recherchen haben ergeben:
Bei Hermes und DHL soll der Empfänger den Schaden melden soll (finde ich auch logisch, weil er laut gesetzl. Regelung der Geschädigte ist), DHL sagt sogar, dass der Empfänger die beschädigte Sendung in einer Filiale abgeben soll für anschließende Begutachtung im Paketzentrum.
Bei DPD und GLS soll der Absender den Schaden melden, weil er der Vertragspartner ist. Sehr schwierig, finde ich, weil zum einen der Empfänger sich kooperativ zeigen muss, was er gerne mal nicht tut. Und nach einer Rücksendung lässt sich eh nichts mehr beweisen, bei mir z. B. sind nur noch Einzelteile angekommen, weil die sowieso schon beschädigte Verpackung zum Rückversand benutzt wurde und ihren Zweck kaum mehr erfüllt hat.
UPS sagt, dass sowohl Empfänger als auch Absender den Schaden melden können.
Deine Infos scheinen mir also nicht so ganz richtig zu sein!
Guhde

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Hallo Guhde,
danke für deine Zeit und deine Recherche, das ist sehr hilfreich.
Okay, es kann durchaus sein, dass es unterschiedliche Vorgehensweisen der Versandunternehmen gibt. Allerdings können wir uns darauf einigen, dass Transportschäden direkt mit diesen geklärt werden müssen. Hintergrund ist, wie schon geschrieben, dass dies nicht vom Verkäufer- oder Käuferschutz abgedeckt wird.
Ich wünsche dir einen angenehmen Tag, Guhde.
Liebe Grüße
Fritz
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