Verkäuferschutz bei digitalen Tickets?
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Hallo @Rich2023,
vielen Dank für deine interessante Nachfrage bezüglich der Vorgaben bei einem Käuferschutzfall. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Die Zahlungsoption "Freunde und Familie" dient, wie von dir richtig beschrieben, nicht als Basis für Kaufprozesse, sondern die Option "Waren und Dienstleistungen". Hier würde also auf Basis unserer Nutzungsbedingungen kein Käufer- und Verkäuferschutz zur Anwendung kommen können.
Insofern ein Konflikt eröffnet wird, weil beispielsweise "keine Ware zugestellt bzw. Dienstleistung erfüllt" wurde oder der Kaufgegenstand "deutlich von der Beschreibung abweichen" sollte, würden seitens der Fachabteilung entsprechende Informationen angefordert werden, um den Sachverhalt beurteilen zu können. Die Fachabteilung versucht im Anschluss stets, auf der Grundlage dieser eingereichten Informationen und Dokumente, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen.
Sollte also die Fachabteilung einen "validen Käuferschutzgrund" annehmen, da auch Artikel, welche zum Weiterverkauf bestimmt sind, nicht vom Käuferschutz abgedeckt wären, solltest du als als Verkäufer also in der Tat angehalten sein, aussagekräftige Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Ich hoffe, dass ich dir etwas behilflich sein konnte und wünsche dir noch einen schönen Tag.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Marcus
Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.
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Hallo Marcus,
vielen Dank. zu Deinem Punkt "...solltest du als als Verkäufer also in der Tat angehalten sein, aussagekräftige Nachweise zur Verfügung zu stellen."
Genau darum geht es ja - bitte um genauere Angaben, welche Nachweise hier von seiten des Verkäufers erforderlich sind, um nicht das Risiko einzugehen, dass ein missbräuchlicher Käuferschutz gewährt wird. Reicht es, wenn man nachweisen kann, dass man das digitale Ticket per eMail verschidkt hat? Oder was genau ist ein hinreichender Beweis der einwandfreien Lieferung?
Viele Grüße
Rich

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Danke für deine Rückmeldung @Rich2023.
Ich bitte um Verständnis, dass hier nicht für jeden Fall eine pauschale Einordnung erfolgen kann.
1. Potentielle exemplarische Nachweise wären, dass eine Zustellung seitens des Verkäufers erfolgt ist:
a) die nachweislich erfolgreiche Zusendung des Artikels bzw. der Dienstleistung auf elektronischem Weg,
b) ein nachweislicher Download,
c) die nachweisliche Nutzung des Links bzw. der Leistung (Urlaub, Ticket, Software etc.) selber,
2. Insofern der Käufer moniert, dass die Ware bzw. Dienstleistung "deutlich von der Beschreibung" abweichen sollte, wären auch hier ensprechende Nachweise von beiden Seiten zu erbringen.
Es können auch mehrere dieser Nachweise zusammen angefordert werden. Das entscheidet die Fachabteilung in jedem Fall separat.
Ich hoffe, dass dir die exemplarische Übersicht etwas behilflich ist.
Sei unbesorgt, du hast grundsätzlich auch immer Verkäuferschutz.
Marcus
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