Verkäuferschutz reine Augenwischerei

sydney78
Neues Community Mitglied

Hallo Gemeinde, 

 

via Ebay-Kleinanzeigen haben einen Gegenstand verkauft und auf Wunsch des Kunden mit Käuferschutz über Paypal zahlen lassen. Das Gerät wurde in einem stabilen Umzugskarton und ordentlich ausgepolstert verschickt. Der Empfänger hatte mit DHL einen Ablagevertrag (Wunschort). An diesen wurde das Gerät zugestellt und vom Käufer 10 Tage später ausgepackt. Danach teilte er uns mit, dass am Gerät ein Teil zerbrochen ist, angeblich wegen mangelnder Verpackung. Er hat natürlich einen Fall bei Paypal aufgemacht, Fotos zur Verfügung gestellt auf denen nicht die ganze Verpackungsart zu sehen ist. Er hat einfach einen Teil der Auspolsterung weggelassen, wo das Teil am Gerät gebrochen ist. Er behauptet gegenüber Paypal es wäre nicht gut genug verpackt und fordert sein Geld zurück. 

Wir haben Paypal unter anderem die Sendungsverfolgung zukommen lassen, aus welcher hervorgeht, dass die Sendung am Wunschort abgestellt wurde. Normalerweise geht die Haftung in dem Fall auf den Empfänger über. Da er erst nach 10 Tagen das Paket ausgepackt hat, können wir nicht nachvollziehen was in dieser Zeit mit dem Paket passiert ist. Die Fotos, welche er gemacht hat, sind am Dateinamen gut zeitlich zuzuordnen. 

 

Paypal hat, wie scheinbar üblich, dem Käufer zugesprochen und er bekommt den vollen Betrag zurück. Wofür dokumentiert man als Verkäufer dann überhaupt "seine eigene Seite"? 

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2 ANTWORTEN 2

PayPal_Josi
Moderator
Moderator

Ahoi sydney78,

 

vielen Dank für deinen Beitrag in unsrer Online-Community.

 

Es tut uns leid zu lesen, dass du im Rahmen eines Konfliktes mit der Verkäuferschutzentscheidung nicht einverstanden bist.

 

PayPal deckt im Verkäuferschutz die Meldung eines Nichterhaltes oder eine Rückbuchung, zu der es gekommen ist, weil die Zahlung als nicht autorisiert gemeldet wurde, ab.

 

Die Meldung Artikel entspricht nicht der Beschreibung ist für uns nur begrenzt prüfbar, daher können wir hierbei lediglich auf den Rückversand der Ware an dich entscheiden.

 

Liebe Grüße

Josi


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OneTastic
Mitglied
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Also müsste man ja fast, um auf Nummer sicher zu gehen, die Verpackung vor dem Versand dokumentieren? Finde diesen Fall hier sowieso etwas fragwürdig, wer öffnet ein Paket einer Bestellung erst 10 Tage später? Dürfte wohl eher selten vorkommen und das dann genau in diesem Fall der Artikel, aufgrund unzureichender Verpackung, noch beschädigt worden sein soll. Ich weiss ja nicht. Klingt für mich eher danach, dass der Artikel kurz nach erhalt beschädigt wurde. Aber naja, wirklich beurteilen kann ich das ja nicht. 

Aber wenn ich ein Paket, insbesondere von Privatverkauf, erhalte, dann öffne ich dieses doch sofort nach Erhalt. Auch wenn vielleicht nur um zu prüfen ob damit alles in Ordnung ist. Wenn das Paket aber tatsächlich erst nach 10 Tagen geöffnet wurde, weil es erst nach dieser Zeit am Ablageort aufgesammelt werden konnte, dann dürfte man eigentlich den Käuferschutz auch nicht zusprechen, meines Erachtens. Schiesslich sagt auch eine DHL oder sonstiger Kurier, bei der Deponierung an einem Ablageort gilt das Paket ab dem Zeitpunkt als unbeschädigt zugestellt und der Kurierdienst kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, sollte das Paket verschwunden oder beschädigt sein, sobald es zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt wird.

Und wenn ein Käufer sein Paket an einem Ablageort (welcher für gewöhnlich öffentlich zugänglich ist) erst Tage später abholt, kann in dieser Zeit so einiges mit dem Paket geschehen sein.

Vielleicht ist es sogar auch ganz verschwunden. Bekommt man in so einem Fall dann etwa ebenfalls Käuferschutz zugesprochen? 

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