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Wer hat bei dieser Lösung „Ich auch“ angegeben

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Ich erwähne die Rechtskonformität lediglich, da du die Meinung vertrittst, der Käuferschutz hätte hier versagt. Die Rücksendekosten sind aber kein Bestandteil des Käuferschutzes, demnach hat er auch nicht versagt - auch wenn du das anders siehst.

Wenn du vom Käuferschutz mehr erwartest hast, hättest du dir vorher die Bedingungen durchlesen müssen, dann wärst du jetzt nicht so enttäuscht.

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