Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage, finde nirgends einen passenden Beitrag... Situation: Kauf einer Ware (über. Waren & Dienstleistungen soll bezahlt werden) - Privat zu Privat Der Verkäufer will jedoch, dass ich das Geld vor dem Versand der Ware freigebe. ("Beschleunigung" des Zahlverfahrens) Sendungsverfolgungnummer soll im Nachhinein eingetragen werden. Ware wird nach der Freigabe des Geldes versendet. Meine Frage jetzt: Bin ich mit dem oben genannten Ablauf immer noch durch den Käuferschutz abgesichert? Vielen Dank im Voraus! LG, Toni
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