Mir geht's da genauso, wie »Cem1997« über einen digitalen Gutschein für Google Play schreibt. Wollte »PayPal Digital Gifts« schon mal über das Kundenportal online vorwarnen, dass die Prüfung vom Google-Support länger dauert und ich den Betrag des gesperrten Gutscheins entweder zurückforden oder von PayPal gültigen Ersatz verlangen werde. Das möchte PayPal wohl nicht, sie möchten auch nicht, dass ein digitaler Assistent das Anliegen passend beim Kundenservice von PayPal platziert. Der funktioniert nicht mal! In eine schablonenhafte Reklamation passt so ein Anliegen auch nirgendwo rein. Der Käufer solle sich in so einem Fall bei eBay versuchen, diese Firma wurde als Vertragspartner für diesen Gutschein beim Kauf überhaupt nicht genannt. Das PayPal mir nicht vorschlägt meinen Gemüsehändler zu kontaktieren ist alles. Per E-Mail wird der Kontakt grds. vermieden. Nur anrufen geht wohl. Dazu vermute ich nur einen glasklaren Grund: Man kann dann immer behaupten, der Kunde hat sich dazu vorher nicht rechtzeitig gemeldet und es sei für eine Reklamation ja viel zu spät. Also das ist kein vorbildlicher Kundenservice. Ich bin gespannt wie diese Geschichte ausgeht ... das Reklamieren oder Hinweisen ist in solchen Fällen zumindest nicht erwünscht.
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