Wenn Du PayPal AGB zu Käufer- und Verkäuferschutz durchliest, gibt es allgemein 2 wichtige Grundsätze: 1) Abholung: nur Bezahlung mit PayPal Freunde zu Freunde akzeptieren! Grund: Somit kann Käufer keinen Betrugfall dem PayPal melden, dass er Ware nicht erhalten hat/ nicht genehmigte Transaktion. Ihr beide habt euch ja getroffen und Käufer hat die Ware vor Ort gündlich überprüft. PP Waren und Dienstleistungen verursacht in diesem Fall nur Mehrkosten für NICHT, da Abholung von Verkäuferschutz nicht abgedeckt wird, steht strikt auf AGB. 2) Versand: PayPal Waren und Dienstleistungen nutzen und an Adresse in Transaktionsdetails mit Adressnachweis auf Sendungsverfolgung versenden! Grund: hier greift VK-Schutz. Solange Ware an die Adresse verschickt wurde, die auf der Transaktionsdetails und diese Adresse bei Sendungsverfolgung steht, bist du auf der sicheren Seite. Wenn das hilfreich ist, kannst du meine Antwort als Lösung markieren😁 VG.
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