Hallo zusammen, Ich würde gerne Eure Meinung zu meinem Fall hören. Habe eine alte Münze (1721-1899) über Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat erstmals im Juli Interesse bekundet wobei wir uns nicht einig wurden. 2-3 Wochen später kontaktierte mich gleicher Interessent erneut und es kommt zum Verkauf. Käufer möchte via PayPal Waren/Dienstleistungen bezahlen und übernimmt die Gebühren. Dafür versende ich kostenlos zu meinen lasten (versichert, Sendungsverfolgung..). Paket wird zugestellt und ich bekomme Bestätigung des Käufers. Nach fast 4 Wochen! schreibt mir der Verkäufer er wolle sein Geld zurück da er die Münze hätte prüfen lassen und es sei eine Nachprägung. Ich hatte in meiner Anzeige angegeben das ich mich mit der Art Münzen nicht auskenne, keine näheren Angaben außer der Beschreibung der Münze machen kann, Gewährleistung ausgeschlossen und ein Hinweis das ich von einem anderen Nutzer auf eine eventuelle Möglichkeit das es eine Nachprägung sein könnte, stehen. KP war unter 200 €, bei einer "echten" (sprich keine Nachprägung) sprechen wir von einer Summe von 1000 € aufwärts. Käufer eröffnet Fall bei Paypal und bekommt recht. Würdet Ihr eine Anzeige bei der Polizei machen? Würde gerne andere PayPal Nutzer "warnen" was hier so möglich ist, das hier einfach über das Gesetz weg Fälle entschieden werden. Bitte teilt mir doch mal Eure Meinung dazu mit. LG
... View more