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Hallo,
ich habe folgende Mail bekommen und wundere mich darüber, da ich nie eine Mail von Paypal bzgl. Verzug bekommen habe.
PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung
55,41 EUR
(Stand: 05.02.2018)
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Haupt- / Restforderung: 17,99 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 05.02.2018: 0,02 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen: 5,00 EUR
Inkassovergütung – Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 0,6 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 27,00 EUR
Post– und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 5,40 EUR
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 55,41 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum
05.02.2018
bei uns eingegangen ist.
COMMERZBANK
IBAN: DE
BIC: COBADEFFXXX
Direkter Weg zur Onlinezahlung: *entfernt*
Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Auftraggeberin uns angewiesen hat, vorerst Inkassokosten in Höhe von 32,40 EUR als Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB) gegen Sie geltend zu machen. Dies würde einer 0,6 Gebühr gemäß § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen. Falls innerhalb der genannten Frist keine Zahlung eingeht oder Sie keine begründete Einwendung vorbringen, wird das Einzugsverfahren gegen Sie fortgesetzt und eine Inkassovergütung in Höhe von 70,20 EUR gegen Sie geltend gemacht. Dies würde einer 1,3 Gebühr gemäß 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH
*entfernt*
e-mail:
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Ich grüße Dich.
Ich habe von der Paigo GmbH ebenfalls solch einen 'merkUNwürdigen' Brief erhalten, und ich bin mir sicher, dass deren Fordrung nicht der Wahrheit entspricht.
Ich habe pro forma Widerspruch per E-Mail eingelegt und werde dies auch via Einschreiben wiederholen.
Allein DAS geld für das Einschreiben ist schon zuviel des Guten für SOLCHE Menschen.
Man kann solche Schreiben auch recht gut an einer Menge Rechtschreibfehler erkennen, und daran, dass eine Referenz der sogenannten Gläubigerin FEHLT. Alles Schmu (is' Jiddisch...).
Ich nehm' kein Blatt vor den Mund:
Diese Geldgier aus Sinnlosigfkeit ist einfach nur widerlich ! Gehen wir dagegen an, folks !
Ich habe die Forderung natürlich NICHT bezahlt und rate das jeder/jedem, die/der denkt 😉 .
Ich hoffe, diese Ansage tröstet Dich ein wenig und möge so viele Menschen wie möglich erreichen...
Mathias aus dem Norden
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Mach auf die Schnelle aus unberechtigten und zusätzlich überzahlten 6 € in einigen Tagen mal schnell 43,41 € -
Wucher Hoch 1000 ist gar nichts dagegen!!!
Infoscore hilft ihnen wohl beim groß angelegten "INKASSO-SUPERGESCHÄFT"!!!
Strafanzeige und Antrag auf Entzug der Gewerbe- und Inkassozulassung folgen!!
hier gibts noch mehr zu lesen:
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Hi, habe ein ähnliches Problem. Auch bei mir ein totaler Wucher, was infoscore verlangt!
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