Käufe außerhalb von Shoppingseiten
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Hallo PerGuint,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Deine Unsicherheit über solch einen Sachverhalt ist absolut nachvollziehbar.
Tatsächlich könnte der PayPal-Käuferschutz auch dann greifen, wenn der Name des Zahlungsempfängers nicht mit dem der eigentlichen Verkäuferin übereinstimmt.
Wenn du beispielsweise meldest, dass du die Ware nicht erhalten hast, dann fordern wir vom Empfänger des Geldes einen Sendungsnachweis an, aus dem hervorgeht, dass der Artikel an die Lieferadresse zugestellt wurde, die du bei deiner Geldsendung angegeben hast.
Denke nur unbedingt daran, beim Senden deines Geldes darauf zu achten, dass du dieses via "Waren und Dienstleistungen bezahlen" verschickst und auf gar keinen Fall per "Freunde und Familie". Nur so könntest du auch wirklich einen Antrag auf Käuferschutz stellen, falls es zu Schwierigkeiten kommt.
Liebe Grüße
Stina
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