Käuferschutz bei Ticketkauf (ungültiges Ticket geliefert)

kuchlerm
Beitragsleistender
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Hallo,

 

ich habe Konzert Tickets gekauft und per Paypal / Zahlung für Waren und Dienstleistungen bezahlt.

 

Bei dem Konzertbesuch stellte sich heraus, dass die gelieferten Tickets ungültig waren.

 

Daher habe ich einen Fall bei PayPal eröffnet, mit der Begründung:

"die Artikelbeschreibung entspricht nicht dem gelieferten Artikel"

 

In der Artikelbeschreibung war Datum, Veranstaltungsort und Sitzplatznummer des Konzerts angeben.

Die gelieferten Tickets waren aber ungültig. Also entspricht nach meinem Verständnis die Artikelbeschreibung

nicht dem gelieferten Artikel.

 

Der Verkäufer reagiert nicht. PayPal hat den Fall zu meinen ungunsten geschlossen und die Entscheidung damit

begründet, dass der "gelieferte Artikel im wesentlichen der Artikelbeschreibung entsprechen" würde.

 

Ist der Käuferschutz hier tatsächlich nichts Wert?

 

Auch den AGB von PayPal lässt sich nicht entnehmen, dass der Käuferschutz in einem solchen Fall nicht gegeben

ist. Vor allem nicht mit obiger Begründung seitens PayPal.

 

Hat hier jemand Rat?

 

Vielen Dank & viele Grüße,

Markus

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FrankW2
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Ich habe in einem Pflanzenmarkt Pflanzen bestellt und wegen unfachgerechter Verpackung Pflanzenmüll zugesandt bekommen. Der „Kundenschutz“ hat exakt … im Wortlaut … genau wie bei dem beschriebenen falschen Tickets gehandelt. Und das sogar, obwohl der Verkäufer ein Eingeständnis darstellend eine Teilentschädigung angeboten hat, die allerdings keinen Sinn macht. Offenkundig gibt es keinen Paypal Käuferschutz.
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PayPal_Felina
Moderator
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Hallo @kuchlerm und @FrankW2,

 

vielen Dank für deinen Beitrag. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Es tut mir leid, dass hier anscheinend die Käuferschutzfälle zu euren Ungunsten entschieden wurden.

 

Wir versuchen stets, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen und eingereichten Doukmente, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen.

 

Die Festlegung oder Ablehnung eines validen Käuferschutzgrundes, auf Basis unserer Nutzungsbestimmungen bzw. der Nutzungsrichtline, ist ein akribisch recherchierter Prozess seitens der Fachabteilung.

 

Im erstgenanntem Fall könnten womöglich die Nutzungs- und Stornierungsbedingungen seitens des Veranstalters in Relation gesetzt worden sein. Im zweitgenanntem Fall könnte sich die Einordnung des Zustandes von Pflanzen, während und nach dem Transport, als sicherlich schwer einzuschätzbar gestaltet haben.

 

Ich hoffe, dass ich euch etwas behilflich sein konnte.

 

Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.

 

Viele Grüße

Felina


Ihr seid unsere Community - wir freuen uns auf jede Interaktion von und mit euch.
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kuchlerm
Beitragsleistender
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Hallo Felina,

 

vielen Dank für die Antwort. 

 

Die Sachlage ist in meinem Fall doch ganz einfach. Es wurde ein Ticket geliefert, mit dem der Besuch der Veranstaltung

nicht möglich war. Das Ticket wurde per PayPal Zahlung für Waren und Dienstleistungen bezahlt.

 

Der Verkäufer reagiert nicht. 

 

-> eigentlich ganz klar ein Fall pro Käuferschutz.

 

Nun ganz einfach zwei Fragen:

 

1. Warum wurde der Käuferschutz abgelehnt?

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, ggfl. eingeleitete Inkasso Verfahren seitens PayPal 

    aufgrund des Sepa Wiederspruchs, abzuwehren.

 

Noch kurz angemerkt. Ich bin seit vielen Jahren PayPal Nutzer und zahle bisher häufig per PayPal.

Ich kann das Verhalten seitens PayPal definitiv nicht gut heißen und werde bei weiterer Weigerung

PayPals den Käuferschutz anzuwenden, mein Konto kündigen.

 

Vielen Dank & viele Grüße,

Markus

 

 

 

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PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Danke für deine ausführliche Rückmeldung, @kuchlerm.

 

Der Ablehnungsgrund sollte in der Regel aus der letzten zugesandten Email hervorgehen. An dieser Stelle kann keine detaillierte Bewertung, aus datenschutzrechtlichen Gründen heraus, deines Falles erfolgen. Jenes sollte bitte über die entsprechende Fachabteilung erfolgen. Danke für dein Verständnis im Voraus.

 

Die Kollegin hatte nur angemerkt, dass hier wahrscheinlich die Nutzungsrichtlinien und Stornierungsbedingungen des Veranstalters in die Fallentscheidung mit einbezogen wurden. Auch das Widersprechen der Lastschrift hat entsprechende Auswirkungen auf den Käuferschutz. Hier war also wahrscheinlich kein valider Käuferschutzgrund gegeben und du hast der Lastschrift widersprochen.

 

Dir stehen in einem solchen Fall noch die gängigen Möglichkeiten außerhalb von Paypal zur Verfügung. So könntest du den Weg einer Onlineanzeige weiterverfolgen, dich an den spezifischen Verbraucherschutz wenden oder nochmals mit dem Händler in Verbindung treten, um deine etwaigen Stornierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen.

 

Viele Grüße

Marcus


Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.
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FrankW2
Beitragsleistender
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Hallo Felina, alle weitergehenden Antworten von Seiten PayPals klären nicht, wieso der „Käuferschutz“ in den beiden beschriebenen Fällen unter Nutzung vorgefertigter Phrasen abgelehnt wird. Beide Sachverhalte sind völlig simpel. 1x wird eine völlig wertlose Eintrittskarte verkauft. 1x kommt beim Kunden schwerbeschädigte, nutzlose Ware an. Beide Kunden haben den vollen Rechnungsbetrag bezahlt und keinen Gegenwert dafür erhalten. Hier kann es keine zwei Meinungen geben. Das gezahlte Geld muss zurück an die Kunden. Ich habe Beschwerde eingelegt und inzwischen mit dem Paypal-Service telefoniert. Ich warte jetzt auf die vereinbarte schriftliche Anweisung (Sendungsdaten), die ruinierten Pflanzen zurückzuschicken, um dann eine Rückzahlung zu bekommen. Mal sehen, ob das klappt. Bisher (2 Tage) ist noch nichts passiert. Viele Grüße Frank Witzke Ich halte wie Marcus. Bleibt es beim jetzigen Stand, hat sich Paypal für mich erledigt.
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PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Danke auch für deine Rückmeldung, @FrankW2.

 

Du hast also von der Möglichkeit der Neubewertung, auf Basis eines Widerspruchs gegen die Fallentscheidung, Gebrauch gemacht.

 

Wie oben bereits erwähnt, basiert jede Entscheidung auf einem akribischem Abwägungsprozess seitens der Fachabteilung. Dabei werden sehr viele Faktoren mit einbezogen und alle eingereichten Informationen und Dokumente ausgewertet.

 

Ich bedanke mich nochmals für deine Nachsicht und wünsche dir noch eine schöne Woche.

 

Viele Grüße

Marcus


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FrankW2
Beitragsleistender
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Ja, so ist es.

Diese telefonische Erörterung war hilfreich (... vielleicht noch ein Idee für Markus). Ich hoffe, dass sie nun auch zum gewünschten Ergebnis führt. Ich habe es so verstanden, dass es letztlich wohl entscheidend ist, dass die beanstandete Ware nachweislich an den Anbieter zurückgeschickt wird. Das wird von mir auch umgehend erledigt, sobald mir die entsprechenden Daten und Hinweise per Mail zugehen.  

In der Käuferschutzabwicklung ist diese Notwendigkeit für mich so nicht deutlich geworden.

Viele Grüße

FrankW2

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PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Danke nochmal für das Feedback.

 

Genau, sollte seitens der Fachabteilung auf einen etwaigen Rückversand entschieden werden, würden wir dir die Rücksendeadresse zur Verfügung stellen. Die Rücksendeadresse erhalten wir nach Anfrage direkt vom Händler. Entscheidend ist dann im weiteren Verlauf, dass du uns, innerhalb der vorgegebenen Frist, die Sendungsnachverfolgungsnummer zur Verfügung stellst, anhand derer wir den Sendungsverlauf nachvollziehen können. Zum anderen muss in der Regel die gesamte Ware an den Verkäufer zurückgesandt werden, um eine Erstattung des Kaufpreises zu erwirken. Die Rücksendekosten trägt, in der Regel, der Käufer.

 

Marcus


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FrankW2
Beitragsleistender
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Jetzt scheint es zum Abschluss zu kommen. Aber anders, als ich nach dem Telefonat angenommen hatte. Ich habe gerade diese Mail erhalten: „Wir haben die Transaktion(en) überprüft und müssen Ihren Antrag auf Käuferschutz bzw. Ihre Anträge ablehnen. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil dieser Einkauf nicht unter den PayPal-Käuferschutz fällt. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie Ihre Einkäufe geschützt sind und wie Käuferschutzanträge untersucht werden, klicken Sie unten auf der PayPal-Website auf AGB. Klicken Sie anschließend auf PayPal-Nutzungsbedingungen und danach auf PayPal-Käuferschutz.“ Mein Fazit: Es gibt bei PAYPAL KEINEN KÄUFERSCHUTZ. Mir wurde Schrott geliefert. Mein Geld - Gott sei Dank ein kleinerer Betrag - ist weg. Ich klicke bei nirgendwo mehr hin. Außer, um herauszufinden, wie ich erstens meinen Account lösche und zweitens dafür sorge, dass meine sämtlichen Daten bei PayPal gelöscht werden. Fassungslose Grüße FrankW2
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