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Der Käuferschutzfall wurde womöglich abgelehnt, da im Wesentlichen kein Anspruch bestünden könnte. Es ist nur der Nichterhalt abgesichert oder Artikel entspricht nicht der Beschreibung. In deinem Fall ist es ja so, dass du Geld falsch versendet hast, wodurch die Gegenseite nun Schwierigkeiten hat, an das Geld zu kommen.
Liebe Grüße
Josi
Wir würden uns freuen, wenn ihr euch am Community Geschehen beteiligt und andere an euren Erfahrungen teilhaben lasst. Tipps und Tricks sind immer herzlich willkommen. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn ihr uns einen Kudo da lasst oder die Antwort als Lösung akzeptiert.
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Ahoi Simone12345,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Online-Community.
Das hört sich wirklich nach einer sehr verzwickten Situation an.
Dass deine Vermieterin diesen Account besitzt, ist schon mal eine sehr gute Nachricht. Womöglich würde sich das Anliegen klären lassen, wenn sich diese bei uns meldet.
Das Geld über unseren Käuferschutz zurückzufordern, insofern du die Zahlung geschäftlich abgewickelt hast, wäre ehr schwierig. Daher versuche es am besten über deine Vermieterin.
Liebe Grüße
Josi
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