Keine Sperrung des PayPal Kontos trotz häufiger Käufe mit fehlender Deckung auf dem Bankkonto
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Meine Tochter für die ich noch unterhaltspflichtig bin, hat schon häufig Internetkäufe mit ihrem PayPal Konto getätigt, trotz fehlender Deckung bei Ihrer Bank. Die Bank hat die Lastschrift nicht eingelöst, gleichwohl sind die Käufe ja zustandegekommen. Ich würde erwarten, wenn das öfters passiert ist, dass mal das PayPal Konto gesperrt wird, aber das ist nicht der Fall. Ich finde dies müßte von Seiten PayPal veranlasst werden, ansonsten werden hier junge Leute in die Schuldenfalle getrieben.
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Hallo @Wolfi65,
vielen Dank für deinen Beitrag und willkommen zurück in unserer Community!
Ärgerlich, dass deine Tochter Käufe tätigt, obwohl ihr Konto nicht gedeckt ist.
Einen automatischen Mechanismus, dass ein Konto wegen vieler fehlgeschlagener Lastschriften automatisch gesperrt wird, gibt es in der Form nicht. Wenn das PayPal-Konto allerdings einen negativen Kontostand aufweist, sollten normalerweise keine weiteren Zahlungen per Lastschrift möglich sein, solange der negative Betrag nicht ausgeglichen ist.
Bleibt ein negativer Betrag längere Zeit auf dem PayPal-Konto unausgeglichen, kann es jedoch passieren, dass das Konto vorübergehend gesperrt wird, bis der entsprechende Betrag ausgeglichen wurde.
Ist deine Tochter denn bereits volljährig? Falls sie es nicht wäre, dürfte sie nämlich kein PayPal-Konto haben, da dies erst ab 18 Jahren erlaubt ist. In einem solchen Fall könntest du dich dann per Telefon oder Messenger bei den Kollegen melden, um zu melden, dass sie unerlaubt ein PayPal-Konto besitzt.
Liebe Grüße
Carlo
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Lieber Carlo,
Danke, dass Du mir auf meine Nachricht geschrieben hast. Deine Antwort bedarf jedoch ein paar Klarstellungen. Du schreibst, dass -wenn das PayPal Konto einen negativen Kontostand aufweist, normalerweise keine weiteren Zahlungen per Lastschrift möglich sein sollte, solange der negative Betrag nicht ausgeglichen ist. Ich habe eine Vollmacht auf das Bankkonto meiner Tochter, so dass ich es verfolgen kann, wenn wieder ein Kauf getätigt wurde, ohne dass eine Deckung auf dem Bankkonto vorlag und deshalb die Bank zurecht die Laschrift zurückgab.
Ich frage mich, wielange sieht PayPal dem Ganzen eigentlich noch zu, bis endlich Konsequenzen gezogen werden und das PayPal Konto gesperrt wird. Ich habe ermittelt, wie oft nun im vorliegenden Falle bereits Lastschriften meiner Tochter zurückgegeben wurden, es sind innerhalb ein paar Wochen mindestens 13 mal. Ich denke wir reden hier nicht von einzelnen Fällen, sondern von einer massiven Anzahl, oder ist 13 mal immer noch nicht genug.
Handeln Sie endlich, oder wollen Sie warten, bis 100 Lastschriften zusammenkommen und die Schuldenlast massiv wird? Sie tragen Verantwortung für solche Handlungsweisen, und nach meiner Auffassung reicht es jetzt. Reden Sie sich nicht heraus, sondern reagieren Sie endlich.
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Hi @Wolfi65,
danke für deine Rückmeldung.
Wie Carlo schon geschrieben hat, führen Rücklastschriften nicht automatisch zur Sperrung eines Kontos. Bleibt ein Konto aber nach Rücklastschriften oder anderen Rückbuchungen längere Zeit im Minus, kann eine Einschränkung gesetzt werden, ebenso wie nicht ausgeglichene Forderungen an ein externes Inkassounternehmen weitergeleitet werden können. Die Weitergabe einer Forderung an ein externes Inkassounternehmen kann bereits nach ca. 3 Wochen erfolgen, auch ohne das ein Kundenkonto eingeschränkt wurde.
Bei den 13 versuchten Lastschrifteinzügen muss es sich nicht um 13 neue Einkäufe gehandelt haben. Schlägt ein Lastschrifteinzug beispielsweise aufgrund fehlender Deckung fehl, gehört es zu PayPals Praxis ein paar Tage nach dem ersten Buchungsversuch einen erneuten Buchungsversuch durchzuführen. Der Betrag der Buchung kann sich dabei vom ursprünglichen Kauf unterscheiden, da bei Rücklastschriften Rücklastschriftgebühren anfallen können. Beim erneuten Einzug kann diese Rücklastschriftgebühr dann angerechnet und daher die erneute Buchung höher sein. Für gewöhnlich finden maximal zwei erneute Buchungsversuche statt. Schlagen auch diese fehl, führt PayPal für diesen Kauf keine weiteren Lastschriftbuchungen durch und der Ausgleich des PayPal-Saldos muss gegebenenfalls manuell erfolgen, also über eine Banküberweisung oder durch den Empfang einer Zahlung per PayPal.
Ich hoffe, diese Infos sind hilfreich für dich.
Beste Grüße
Clara
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Liebe Klara,
Danke für Deine Antwort, ich denke, dass das Grundproblem dieser Verfahrensweise immer noch nicht verstanden wurde, ich habe das recherchiert, selbst wenn man berücksichtigt, dass im betreffenden Falle PayPal versucht hat, eine Forderung das zweite Mal abzubuchen, handelt es sich im vorliegenden Falle immer noch um mindestens 8 verschiedene Käufe. Wenn es bei zahlreichen unterschiedlichen Käufen immer wieder zu Rückgaben von Lastschriften kommt, obwohl keine Deckung auf dem Bankkonto vorlag, dann müßte eben PayPal das Konto sperren. Stattdessen macht PayPal ein Geschäftsmodell daraus, rechnet noch Rücklastgebühren drauf und gibt die nicht beglichenen Schulden an ein Inkasso-Büro ab. Dann werden die Schulden eben vollstreckt, so einfach ist das. Würde PayPal verantwortungsbewusst handeln, müsste eine Sperrung des Kontos spätestens beim dritten Mal, wo Lastschriften zurückgezogen wurden, erfolgen. Aber nein, daran hat man kein Interesse, damit man die "Kuh" in diesem Falle meine Tochter, weiter fleißig melken kann. PayPal nimmt es also billigend in Kauf, dass die Leute in erhebliche Schuldenfallen geraten und Paypal fleißig weitere Käufe ohne Bankdeckung abwickelt. Ich finde diese Vorgehensweise in höchstem Maße skandalös. So handelt kein verantwortungsbewussten Unternehmen. PayPal kann es ja egal sein, wenn sich junge Leute völlig überschulden, hauptsache man verdient daran kräftig.
Sperren Sie in solchen Fällen das PayPal Konto, alles andere ist das Ausnutzung von Menschen.
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Wie Carlo schon geschrieben hat, ist das Konto nach einer Rücklastschrift normalerweise in dem Sinne gesperrt, dass für gewöhnlich das Guthaben ins Minus rutscht und somit keine weiteren Lastschriftzahlungen mehr vom Kontoinhaber durchgeführt werden können, bevor kein Ausgleich erfolgt ist. Somit dürften dann, mit Ausnahme der Käufe, die vor dem Entstehen des Minus gemacht wurden, auch keine weiteren Käufe per Lastschrift mehr abgeschlossen werden können.
Clara
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