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Hallo @MisterBubi,
vielen Dank für deine Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Grundsätzlich könnte hier, auf Basis einer geschäftlichen Zahlung, der Käuferschutz zur Anwendung kommen, da du ja bis dato anscheinend keine Ware bzw. Dienstleistung erhalten haben wirst.
Einen entsprechenden Konflikt könntest du in Eigenregie in deinem Account eröffnen oder alternativ über den telefonischen Kundenservice, respektive Chat, eröffnen lassen.
Im Rahmen eines solchen Käuferschutzfalles, würde der Verkäufer dann die Möglichkeit erhalten, durch Vorlage entsprechender Beweise, den Eingang der Ware, respektive Bereitstellung der Dienstleistung, bei dir nachzuweisen. Die bereitgestellten Informationen und Dokumente werden entsprechend geprüft und auf Basis dessen eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen.
Allerdings könnte sich hier in deinem Fall die Annahme eines validen Käuferschutzgrundes als problematisch gestalten, da für den Weiterverkauf bestimmte Artikel, wie in deinem Fall der virtuelle Gegenstand, als nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen deklariert sind.
Ich hoffe, dass ich dir etwas behilflich sein konnte.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Carlo
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