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Hallo,
ich denke der Titel verrät schon einiges, ich habe eine Pokemonkarte privat auf ebay verkauft,
angegeben Versandart war unversicherter Brief. Über zwei Monate nach dem Verkauf meldet sich der Verkäufer bei mir,
er hätte den Artikel nicht erhalten. Die Post forscht nicht mehr nach, da der Brief ins Ausland ging, auf ebay ist der Fall
zu alt um noch irgendetwas zu reklamieren oder an der Bewertung zu ändern.
Der Käufer hat sich in zwei Mails schon in Widersprüche verstrickt (sprach von eine ganz anderen Karte die er nicht bekommen hätte,
nicht die ich ihm verkauft bzw. geschickt habe) und hat dann einen Fall bei Paypal eröffnet. Es kam mir so vor als würde er das nicht
nur bei mir versuchen. Der Fall wurde dann nach kurzer Prüfung zugunsten von ihm entschieden und der Betrag erstattet. Nun stehe
ich über 3 Monate nach Verkauf wie folgt da:
-Artikel weg
-Geld weg
-Verpackung und Versand bezahlt
-ebay gebühren bezahlt
Wie gesagt, auf ebay kann ich es nicht mal mehr reklamieren oder den Verkauf abbrechen (sodass nicht noch die Gebühren dort anfallen) oder
den Verkäufer melden.
Paypal verdient an jedem meiner Verkäufe ordentlich mit, selbst wenn bei ebay was für 1 euro weg geht genehmigt man sich ca, 30 cent Gebühren.
Wie kann es sein, dass ich da als Verkäufer überhaupt keine Rechte habe?
Kann ich überprüfen, ob der Käufer so etwas häufiger macht? (wie gesagt, die kurze Kommunikation mit ihm, gab Hinweiße darauf)
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen

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Ich hole nun etwas weiter aus - für dich, aber auch hoffentlich für die, die in Zukunft ähnliche Probleme haben sollten. Ich habe die PayPal-AGB's über lange Zeit hinweg studiert und einige Dinge über Monate hinweg ausprobiert und experimentiert - um Sicherheitslücken, Probleme und Fallen aufgrund von Unwissenheit aufzudecken und in Zukunft genau Bescheid zu wissen. Ich teile diese Informationen in Bezug auf dein Problem nun einmal.
Das erste Problem besteht erst einmal darin, dass du - wie wir alle bei allem - die Nutzungsbedingungen nicht gelesen haben. Ein versicherter Versand ist nämlich absolut vönnöten und tief in allen Hinweisen PayPal's verankert. An die Adresse, die im PayPal-Konto hinterlegt ist, an den Namen, der im PayPal-Konto hinterlegt ist. Bei der uns bekannten "Freundessendung" gilt das alles natürlich nicht. Da ist alles möglich, da kein Käufer-/Verkäuferschutz besteht. Hättest du dies befolgt, wäre es möglicherweise nicht geschehen. Möglicherweise. Denn bei genug Geduld des Käufers (in dem Falle vermutlich sogar Betrügers) eben dann doch. So kommen wir zu dem nächsten Punkt:
Nun folgt ein Problem, ein tatsächlich sehr großes - das für eine Privatperson plötzlich gewerbliches Ausmaß annimmt - ein Käufer kann bis zu 180 Tage - ich würde diese Zahl gerne auch noch einmal in Worten schreiben, aber darauf habe ich jetzt keine Lust - einen Käuferschutzantrag stellen. Das führe ich gerne mal weiter aus, weil es einfach wirklich extrem ist. Ihr verkauft heute, am 14. Februar 2020 eine Pokémon-Karte - meinetwegen über eBay Kleinanzeigen. Versendet diese sogar versichert, wie von PayPal gefordert. Ihr schaut nach zwei Tagen in die Sendeverfolgung: "Angekommen". Toll, super. Der Käufer schreibt euch sogar: "Danke!" Ihr löscht den Chat, werft die Quittung des Versandbeleges, ist dies nicht schon längst vorher geschehen, in die Ecke - und freut euch auf den kommenden Frühling.
Die Freude über den Frühling vorüber, der Spätsommer in vollem Gange - der Käufer stellt plötzlich am 12. August 2020 - 180 Tage später - einen Käuferschutzantrag. Ihr wisst überhaupt nicht mehr, worum es ging - habt eine billige Postquittung sicherlich nicht aufbewahrt, den Chat bei eBay Kleinanzeigen sowieso nicht mehr - und steht so richtig blöd dar. Käufer sagt, nicht angekommen. PayPal: "Na, Quittung vom Februar zu Zeiten der Vorfreude des Frühlings noch unter dem Kopfkissen?". Wir: "Nö". PayPal: "Okay, wie könnt ihr nur. Betrug. Geld zurück. Ware nie erhalten."
Was verrückt klingt, ist ebenfalls tief bei PayPal verankert. Die Lösung: Es gibt hier eine Option, dass man direkt in der erhaltenen Zahlung die Versanddetails angeben kann (bei eBay ebenfalls eine hauseigene Option) - Versanddienstleister, Sendungsnummer. Alles. Der Käufer/Betrüger würde sich dann niemals die Mühe machen, überhaupt einen Antrag zu stellen - schließlich sind alle Sendungsinformationen selbst für PayPal sekundenschnell transparent sichtbar. Seid ihr noch krasser - heftet die Quittungen ab und sichert euch so zusätzlich ab. Der Verkäuferschutz ist dann mehr denn je auf eurer Seite. Andere Lösung, wie hier bereits angeschnitten: Einfach per "Freundessendung" empfangen - so habt ihr nicht plötzlich Pflichten, die in gewerbliche Ausmaße ausarten oder gar die Rechte eines Privatverkaufs untergraben.
Beide Lösungen führen jedenfalls zum Erfolg - die AGB's verstehen, PayPal problemlos und richtig nutzen - Betrügern keinen Raum für Betrug lassen.
Liebe Grüße aus Berlin!
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Ich habe das Gefühl, dass wird einfach generell immer so entschieden, was ich jetzt schon so gelesen habe.
Paypal nennt das dann Käuferschutz...
Werde erstmal dran bleiben, weil gerade der lange Zeitraum, finde ich, neben allen Ungereimtheiten doch am meisten störend.
Bei Ebay werde ich Paypal definitiv deaktivieren, als Verkäufer hat dies ja wirklich nur Nachteile!

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Ich hole nun etwas weiter aus - für dich, aber auch hoffentlich für die, die in Zukunft ähnliche Probleme haben sollten. Ich habe die PayPal-AGB's über lange Zeit hinweg studiert und einige Dinge über Monate hinweg ausprobiert und experimentiert - um Sicherheitslücken, Probleme und Fallen aufgrund von Unwissenheit aufzudecken und in Zukunft genau Bescheid zu wissen. Ich teile diese Informationen in Bezug auf dein Problem nun einmal.
Das erste Problem besteht erst einmal darin, dass du - wie wir alle bei allem - die Nutzungsbedingungen nicht gelesen haben. Ein versicherter Versand ist nämlich absolut vönnöten und tief in allen Hinweisen PayPal's verankert. An die Adresse, die im PayPal-Konto hinterlegt ist, an den Namen, der im PayPal-Konto hinterlegt ist. Bei der uns bekannten "Freundessendung" gilt das alles natürlich nicht. Da ist alles möglich, da kein Käufer-/Verkäuferschutz besteht. Hättest du dies befolgt, wäre es möglicherweise nicht geschehen. Möglicherweise. Denn bei genug Geduld des Käufers (in dem Falle vermutlich sogar Betrügers) eben dann doch. So kommen wir zu dem nächsten Punkt:
Nun folgt ein Problem, ein tatsächlich sehr großes - das für eine Privatperson plötzlich gewerbliches Ausmaß annimmt - ein Käufer kann bis zu 180 Tage - ich würde diese Zahl gerne auch noch einmal in Worten schreiben, aber darauf habe ich jetzt keine Lust - einen Käuferschutzantrag stellen. Das führe ich gerne mal weiter aus, weil es einfach wirklich extrem ist. Ihr verkauft heute, am 14. Februar 2020 eine Pokémon-Karte - meinetwegen über eBay Kleinanzeigen. Versendet diese sogar versichert, wie von PayPal gefordert. Ihr schaut nach zwei Tagen in die Sendeverfolgung: "Angekommen". Toll, super. Der Käufer schreibt euch sogar: "Danke!" Ihr löscht den Chat, werft die Quittung des Versandbeleges, ist dies nicht schon längst vorher geschehen, in die Ecke - und freut euch auf den kommenden Frühling.
Die Freude über den Frühling vorüber, der Spätsommer in vollem Gange - der Käufer stellt plötzlich am 12. August 2020 - 180 Tage später - einen Käuferschutzantrag. Ihr wisst überhaupt nicht mehr, worum es ging - habt eine billige Postquittung sicherlich nicht aufbewahrt, den Chat bei eBay Kleinanzeigen sowieso nicht mehr - und steht so richtig blöd dar. Käufer sagt, nicht angekommen. PayPal: "Na, Quittung vom Februar zu Zeiten der Vorfreude des Frühlings noch unter dem Kopfkissen?". Wir: "Nö". PayPal: "Okay, wie könnt ihr nur. Betrug. Geld zurück. Ware nie erhalten."
Was verrückt klingt, ist ebenfalls tief bei PayPal verankert. Die Lösung: Es gibt hier eine Option, dass man direkt in der erhaltenen Zahlung die Versanddetails angeben kann (bei eBay ebenfalls eine hauseigene Option) - Versanddienstleister, Sendungsnummer. Alles. Der Käufer/Betrüger würde sich dann niemals die Mühe machen, überhaupt einen Antrag zu stellen - schließlich sind alle Sendungsinformationen selbst für PayPal sekundenschnell transparent sichtbar. Seid ihr noch krasser - heftet die Quittungen ab und sichert euch so zusätzlich ab. Der Verkäuferschutz ist dann mehr denn je auf eurer Seite. Andere Lösung, wie hier bereits angeschnitten: Einfach per "Freundessendung" empfangen - so habt ihr nicht plötzlich Pflichten, die in gewerbliche Ausmaße ausarten oder gar die Rechte eines Privatverkaufs untergraben.
Beide Lösungen führen jedenfalls zum Erfolg - die AGB's verstehen, PayPal problemlos und richtig nutzen - Betrügern keinen Raum für Betrug lassen.
Liebe Grüße aus Berlin!

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