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Hallo zusammen,
Ich habe vor gut einer Woche ein Artikel über ebay-Kleinanzeigen an eine Privatperson verkauft. Dieser hat den Artikel erhalten und noch am gleichen Abend selber auf ebay-Kleinanzeigen inseriert.
Nun behauptet der Käufer, dass die Ware mangelhaft beschrieben wurde und der Artikel nicht in dem Zustand bei ihm angekommen ist, wie beschrieben. Er will entsprechend den Kaufpreis mindern bzw. den Artikel wieder zurückschicken lassen und das Geld haben.
Allerdings bewirbt er in seiner Anzeige den Artikel noch hochwertiger, als ich es getan habe.
Kann ich mich in diesem Fall dann auch gegen den Käuferschutz wehren?
Beste Grüße
Patrick M.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Ahoi PatrickM2210,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Online-Community.
PayPal kann dich im Rahmen des Verkäuferschutzes bei Nichterhalt der Ware schützen oder bei Rücklastschriften und Rückbuchungen, die im Rahmen einer gemeldeten nicht autorisierten Zahlung durchgeführt wurden.
Die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Artikel dem entspricht, wie du ihn versendet hast und wie der Käufer in erhalten hast, haben wir nicht, daher können wir im Falle eines Konfliktes lediglich auf Rückversand der Ware entscheiden.
Wir empfehlen dir daher eine Lösung außerhalb von PayPal zu finden.
Liebe Grüße
Josi
Wir würden uns freuen, wenn ihr euch am Community Geschehen beteiligt und andere an euren Erfahrungen teilhaben lasst. Tipps und Tricks sind immer herzlich willkommen. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn ihr uns einen Kudo da lasst oder die Antwort als Lösung akzeptiert.
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Ahoi PatrickM2210,
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Wir empfehlen dir daher eine Lösung außerhalb von PayPal zu finden.
Liebe Grüße
Josi
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Genau das gleiche Problem hatte ich auch schon, man ist in der Beweis Lage um zu beweisen das er in Ordnung war, was fast unmöglich ist, daher nutze ich PayPal nur noch mit Freunde Funktion, die können ihren ultra Käufer freundlich Käuferschutz behalten. Bin da auch total enttäuscht von PayPal. Der Verkäufer wird einfach im Regen stehen gelassen.
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Hi @fam_marschall83,
danke für deinen Beitrag zur Unterhaltung.
Ich kann es absolut verstehen, dass du nicht erfreut bist, wenn es einen Käuferschutzfall gab und du diesen verloren hast. Beachte aber bitte, dass es gegen unsere Richtlinien verstößt, wenn du für Verkäufe Freunde-Zahlungen entgegennimmst. Diese Art von Zahlung ist nur dafür gedacht dir von Freunden und Familienmitgliedern Geld schicken zu lassen. Für Zahlungen, die du für einen Verkauf erhältst, muss die 'Artikel oder Dienstleistung bezahlen'-Option verwendet werden.
Beste Grüße
Clara
Falls diese Antwort hilfreich war, verteile gern einen Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Komm gern wieder vorbei und hilf auch anderen Nutzern!
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Hallo PAYPAL - CLARA!
Ich lache mich weg .... ein Unternehmen das sich nicht an deutsches Recht und Gesetz anlehnt verweist auf Richtlinien! Ich unterstütze alle hier die NIE mehr den Kauf per Dienstleistung verwenden!
Die grundsätzliche Entscheidung immer gegen den Verkäufer ist schon legendär!
Hochachtungsvoll
Tom
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Hallo Patrick, mein Käufer war nicht ganz so dreist!
Er kann das Gerät nicht bedienen und muss es daher zurückgeben!
Und was macht Paypal ... klar es ist kaputt und die Rückgabe voll in Ordnung!
Frau K. von der Hotline setzte dem noch die Krone der Fehlinformation auf, Sie behauptet wenn das Gerät auf dem Versandweg zu meinem Käufer defekt gegangen ist, kann ich mich für einen Schadenersatz an DHL wenden!
Ist klar ...
Evtl. kann mir das ja einer der tollen und fähigen Moderatoren hier erklären!
Schön wäre, wenn von Paypal zumindest der Anschein einer fairen Überprüfung gemacht würde!
Aber dazu muss man ja Fragen stellen und auf Antworten warten - das geht bei diesem Geschäftsmodell natürlich nicht!
Lieber Patrik - leider bist Du nicht allein!
Viele Grüße
Tom
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Hi @Tom_4eck,
danke für deinen Beitrag zur Unterhaltung.
Was genau in einem Fall am Ende entschieden wird und ob PayPal einschätzt, dass es sich um einen gültigen Käuferschutzgrund handelt, kommt darauf an, genau welches Problem der Käufer gemeldet hat. Wenn du der Meinung bist, dass der Käufer einfach nicht in der Lage war den Artikel korrekt zu nutzen, ist natürlich eine Sache. Das bedeutet jedoch nicht, dass das auch das ist, was meine Kollegen bei der Prüfung des Falls als Problem erkannt haben.
Genau feststellen, wann ein Defekt an einem Artikel entstanden ist, kann PayPal nicht. Am Ende bleibt PayPal ein Zahlungsdienstleister mit einer kostenlosen Zusatzfunktion, dem Käufer- und Verkäuferschutz, über den eine Klärung erfolgen kann. Besteht aber die Chance, dass ein Schaden auf dem Versandweg entstanden ist, solltest du natürlich, wie von der Kollegin vom Support erklärt, entsprechend beim Versanddienstleister das Problem ebenso melden können.
Hast du einen Artikel zurückerhalten, der nicht in dem Zustand war, den der Käufer beschrieben hat? Falls ja, wäre das immer etwas, was du unserem Support mitteilen soltest. Die bereits gefallene Fallentscheidung zur Rücksendung und Erstattung, würde so nicht mehr geändert werden können, außer es gäbe einen Widerspruch von dir, weil der Artikel defekter bei dir ankam als beschrieben. Ist er aber zum Beispiel ohne jegliche Probleme, würden wir natürlich trotzdem wissen wollen, ob der Käufer möglicherweise nur den Käuferschutz mit falschen Angaben ausnutzen wollte.
Beste Grüße
Clara
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