Kann mir einer die AGBs zu (Ver)käuferschutz für meinen Fall erklären?
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Ich habe derzeit den Fall dass ich etwas ins Ausland verschickt habe, dies ist aber bei der Übergabe zum ausländischen Dienstleister verloren gegangen.
Paypal räumt das Recht den Käufer zu.
Nun habe ich mir die AGBs gelesen und in diesen steht folgendes.
Abgesicherte Fälle
Der Käufer kann PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen genießen:
4.1. Item Not Received
Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versendet oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1. beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers wurden nicht eingehalten.
Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum von mindestens einer Woche für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.
Versandbeleg wurde fristgerecht zugeschickt. Nun sagt Paypal aber in den Verkäufer es sei ungültig, da nicht ein Versandbeleg sondern ein Zustellungsbeleg nötig sei. Nun ich als leihe verstehe nicht, wieso sich diese AGBs nicht eindeutig beschrieben sind und wo und wieso das Verkäuferrecht nicht für die verloren gegangene Ware nicht greift. Irgendwie fühl ich mich verarscht, weil ich eben nicht nachvollziehen kann. Wieso der Käuferschutz greift, obwohl diese in 4.1 nur durch den Versandbeleg entkräftet werden sollte???
Versandbeleg und Zustellnachweis
4.1 Allgemeines
Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.
Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.
4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis
Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel
| Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen | Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR) |
Anforderung an geeigneten Nachweise | Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis | Zustellnachweis |
4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
a. Name des Versandunternehmens,
b. Versanddatum,
c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen),
d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
- Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
- GLS,
- DPD,
- Hermes,
- UPS,
- FedEx,
- TNT.
- Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.
Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.
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Die AGB sind selbsterklärend. Warum PayPal anders entscheidet, kann Dir nur PayPal erklären. Es gibt mehrere, ähnliche Fälle im Forum. An Deiner Stelle würde ich das Versandunternehmen in Anspruch nehmen, sofern die Sendung versichert war.
Wenn Dir meine Antwort geholfen hat, würde ich mich über einen Kudos freuen. Markiere meine Antwort als Lösung, dann kann sie auch anderen helfen.

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