Privater Verkäufer trägt Versandrisiko bei PayPal-Zahlung?
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Hallo Freunde,
ich würde gerne mal wieder privat ein wenig Krimskrams über Ebay verkaufen. Letztes Jahr hatte ich den Fall, dass bei einem von mir verkauften Artikel ein Transportschaden aufgetreten ist und der Käufer einfach den Käuferschutz in Anspruch genommen hat, statt sich vom Transportunternehmen den Schaden ersetzen zu lassen. Eigentlich liegt das Versandrisiko ja nach § 447 Abs.1 BGB beim Käufer, aber er hat trotzdem sein Geld zurückbekommen und ich einen zerstörten Artikel ohne Recht auf Schadensersatz. War ein Schaden von 200,- € für mich, verursacht durch tatkräftiges Zusammenwirken von Hermes, Käufer und Ebay/PayPal.
Das ist ja nun schon ein Jahr her, ist die Regelung aber noch so? Sprich, wenn ich wie gesetzlich vorgesehen handeln will, darf ich keine Paypal-Zahlung anbieten?
Grüße
Guhde

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Der Verkäufer- bzw. Käuferschutz ist eine Zusatzleistung, die deine Rechte nicht berührt. Allerdings müssen diese außerhalb von PayPal geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer- bzw. Käuferschutz keine Anwendung findet. Wir können gerne das Ergebnis abwarten.
Liebe Grüße
Fritz
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Fritz, wie ich schon mehrfach in diesem Thread geschrieben habe, gab es in meinem Falle einen Transportschaden und der Käufer hat deswegen den Käuferschutz in Anspruch genommen. Erfolgreich!
Ich zitiere Dich: "Allerdings können wir uns darauf einigen, dass Transportschäden direkt mit diesen geklärt werden müssen."
Ich sage dazu: Ja, darauf können wir uns einigen! Aber das spielt keine Rolle, weil das durch den Käuferschutz ausgehebelt wird. Deshalb müsste es eher heißen: "..., dass Tränsportschäden eigentlich mit diesen geklärt werden müssten."
Ich zitiere Dich: "Hintergrund ist, wie schon geschrieben, dass dies nicht vom Verkäufer- oder Käuferschutz abgedeckt wird."
Ich sage dazu: Doch, das ist vom Käuferschutz abgedeckt! Habe ich ja selbst erlebt!
Also für mich ist glasklar, noch klarer geht es garnicht: Wenn ein Artikel beschädigt ist, kann der Käufer den Käuferschutz in Anspruch nehmen, auch wenn der Schaden beim Transport entstanden ist.
Daraus folgt: Transportschäden sind vom Käuferschutz abgedeckt! Das Risiko hat der Verkäufer zu tragen!
Was sehe ich da falsch?
Guhde

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Nachgewiesene Transportschäden sind weder vom Käufer- als auch vom Verkäuferschutz abgedeckt. Wenn du eine andere Erfahrung gemacht hast, liegt es entweder an zusätzlichen Kriterien oder an einer Fehlentscheidung. Die Kollegen vom Kundensupport schauen sich gern nochmal deinen speziellen Fall an.
Liebe Grüße
Fritz
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Prima, Fritz, das nenne ich mal eine klare Aussage!
In meinem Falle war es dann wohl eindeutig eine Fehleintscheidung von eBay-Mitarbeitern. Ich habe mit neun verschiedenen Mitarbeitern gemailt (wenn ich dem einen geantwortet habe, hat immer ein anderer zurückgeschrieben) und alle haben immer nur gemeint "Sorry, wir müssen uns an unsere internen Vorgaben halten" und meinen Einspruch weggewischt. Beschädigt ist beschädigt, egal warum, egal ob Transportschaden, der Käufer genießt Käuferschutz und bekommt sein Geld zurück. Dann wissen scheinbar alle Mitarbeiter bei eBay nicht Bescheid!
Ich werde dann auf Grund deiner Zusicherung doch wieder PayPal-Zahlung anbieten und falls erneut ein solcher Fall auftreten sollte, wende ich mich an dich und Du unterstützt mich, okay!
Gruß
Guhde

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Hallo Guhde,
du kannst dich in solchen Fällen immer gern an uns wenden. Bei fallbezogenen Anliegen wird das die Abwicklung prozessbedingt allerdings eher etwas verlangsamen, weil wir aus Datenschutzgründen solche Anliegen nicht direkt über die sozialen Medien lösen können. Am schnellsten geht das meist telefonisch - hier kannst du auch gleich mit den Spezialisten vom Käuferschutz sprechen, die dann mit dir auch über die Details deines Falles reden dürfen.
Liebe Grüße
André
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Bei mir war es im Endeffekt so:
- Durch den Transportschaden ist der Artikel nicht wie beschrieben (SNAD).
- Bei SNAD hat der Käufer ein Recht auf Rückgabe und Erstattung.
- Warum der Artikel SNAD ist, spielt keine Rolle. Es interessiert einzig, dass er SNAD ist.
- Wenn ich das vermeiden möchte, darf ich eben keine PayPal-Zahlung anbieten (Aussage Ebay-Mitarbeiterin).
Tja, diese kleine Schleife führt dann dazu, dass der Verkäufer das Risiko trägt, auch wenn es nicht explizit aufgeführt ist 😉
Guhde
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Hallo,
ich habe das gleiche Problem, das der Artikel von mir ordentlich Verpackt versendet wurde, doch jetzt auf einen Schaden von 490€ sitze!
Der Käufer hat selbst eingestanden, dass dies ein Transportschaden ist! Den schaden selbst, hat er mir / PayPal erst 7 Tage nach erhalt des Artikels gemeldet. Selbst wollte ich den Schaden bei Hermes gelten machen, doch ich als Versender kann dies nicht machen und die Schadensmeldung wäre auch zu spät gewesen. So wurde es mir vom Kundendienst mitgeteilt.
Es wurden alle Nachweises von mir erbracht und dennoch gegen mich entschieden.
Lg
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Guten Tag Leider gibt es auch bei mir das Problem das ein Transportschaden über den Käufer schutz geregelt werden soll. Ich habe den Kundenservice angerufen, dieser bestätigt das in Sinne von Paypal unrecht gehandelt wird und ich selbst als Verkäufer den entstanden Schaden tragen soll. Ich habe erwähnt das es in diesen Land gesetzte gibt an die es sich zu halten gilt paragraph 447 BGB. Leider ist Paypal dieser Zustand nicht wichtig das in Sinne sie jemanden dazu verhelfen eine Straftat zu begehen. Ich habe es auch in meiner Antwort verwiesen das es nicht rechtens ist und auch auf die paragraphen mich bezogen. Nun ist es so das ich den bei nicht Klärung einen Anwalt damit beauftragen werde und auch in diesen Fall eine Klage gegen den Käufer sowohl gegen Paypal da diese die Tat unterstützen. Es wird nicht mit einbezogen das es eine Transport Versicherung gibt und das der Käufer diese in Anspruch nehmen kann auch wen diese bereits darauf verwiesen hat das die Ware nicht den entsprechend verpackt war. Ich selbst habe vor Versand den Käufer Detail Bilder gesendet von der Verpackung und erst auf dessen Rückmeldung das das Paket ihn entsprechend verpackt ist versendet. Alle diese Informationen habe ich Paypal zu Klärung bereit gestellt. Wie gesagt es gibt Gesetze die es regeln wie in weiteren vorzugehen ist. Auch ist es den Empfänger möglich gegen DHL Wiederspruch einzureichen. Ich biete sie nun mir auf die Frage zu antworten wie sie es unter ihren bedingungen regeln in Sinne von Käuferschutz, sie habe bereits hier geschrieben das in Sinne eines versendeten Artikel der einen Transportschaden hat nicht der Käuferschutz genutzt werden kann. Es ist ist ersichtlich ich habe den Artikel in nicht beschädigten Zustand versendet, der Schaden ist auf den Transportweg zustande gekommen. Jedoch soll ich nun doch den Schaden tragen biete erklären sie mir wie sie darauf kommen das ich den Schaden verursacht haben soll obwohl dieser von DHL verursacht ist.
Laut Gesetz ist es geregelt der Empfänger muß sein schaden Anspruch bei DHL geltend machen da er selbst den Versand veranlasst hat und damit auch der Auftrag geber ist.
Über eine Erklärung Ihrer seits wäre ich sehr dankbar.
Mfg

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