Verkauf außerhalb von Ebay, Bezahlung über PayPal Waren
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Moin, meine Frage ist zurzeit noch theoretisch, kann aber in der nächsten Zeit auftreten. Ich habae über Ebay eine Münze im Rahmen einer Auktion für 1 Euro eingesetzt. In meiner Beschreibung habe ich darauf hingewiesen, dass ich nicht weiß, ob es eine echte Münze ist oder eine Fälschung und sie daher ausdrücklich als Replik angeboten. Zu meiner Überrraschung erhielt in der Nacht nach dem Einstellen des Angebotes mehrer Angebote aus Übersee. Mir wurden Beträge ab 800 Euro aufwärts angeboten, wenn ich die Auktion beende und an den jeweiligen Anbieter verkaufe. In keinem dieser Angebote wurde ich zur Echtheit der Münze befragt. Ich habe in meiner Antwort nochmal darauf hingewiesen, dass ich nicht weiß, ob sie echt ist. Ich bin schon sehr lange bei Ebay und auch bei PayPal und habe bisher Wünschen nach einem vorzeitigen Kauf nicht beachtet. Hier war die Versuchung jedoch sehr groß. Ich habe die Auktion dann auch tatsächlich abgebrochen und die Münze nach Übersee verkauft. Die Bezahlung erfolgte sofort über PayPal Waren und unter Angabe der Artikelnummer. Der Transaktion ist zu entnehmen, dass dieser Kauf unter den Käuferschutz steht. Wenn ich diesen Käuferschutz richtig verstehe, setzt er ein, wenn entweder die Ware nicht ankommt oder wenn sie erheblich von der Beschreibung abweicht.
Nun meine Frage: Falls die Münze doch eine Fälschung sein sollte und der Käufer seinen - nicht unerheblichen - Kaufpreis erstattet haben möchte, ich ihm das verweigere, weil ich die Münze schließlich ausdrücklich als Replik angeboten und die Münze geliefet habe, die auf den Angebotsfotos zu sehen war, besteht dann die Möglichkeit, dass PayPal den Kaufpreis doch erstattet, obwohl die PayPal-Richtlinien das nicht vorsehen???
Bin gespannt, wie Ihr das seht. Wie ich jetzt weiß, ist das eine sehr seltene, sehr wertvolle Münze. Ist sie echt, dürfte der Wert der Münze bei mindestens 30.000 Euro liegen. Aus dieser Sicht ist der an mich gezahlte Kaufpreis ein Schnäppchenpreis.
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Auch hier wieder: warum kann die Frage, ob Artikel, die ursprünglich auf eBay waren, aber außerhalb von eBay via PayPal bezahlt worden sind, unter den Käuferschutz fallen oder nicht, nicht einfach mal geklärt werden?
Oder, warum können wenigstens die entsprechenden Forumsthreads nicht beantwortet, statt ignoriert, werden?

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Guten Morgen allerseits,
es spielt keine Rolle, wo ihr eure Ware kauft. Wichtig ist, dass die sonstigen Voraussetzungen für den Käuferschutz gegeben sind. Wir haben die Anfrage nicht ignoriert - in dieser Übersicht haben wir bereits alle notwendigen Informationen zum Käuferschutz zusammengestellt.
Wichtig ist, dass du eine geschäftliche Zahlung sendest und dass die Ware unter den Käuferschutz fällt.
Liebe Grüße
Susann

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