so ein quatsch! dazu gibt es keine rechtliche Grundlage! wenn ich für etwas bezahle und dann wieder vom kauf zurücktrete, ist das eigentlich so nicht möglich, vorallem nicht mit der obrigen Begründung "och ich habe mich nun doch anders entschieden". durch die Zahlung ist er bereits einen Vertrag mit dir eingegangen und hat dem zugestimmt. Sollte es sein, dass durch den paypal Käuferschutz hier der Käufer recht bekommt, stelle ich hier die rechtmäßigkeit in Frage! Aber gut zu wissen, da muss man ja blöd sein-zukünftig als Verkäufer, seine Sachen mit Käuferschutz zu verkaufen. Da hast ja überhaupt keine Sicherheit mehr als Verkäufer. Des Weiteren stimmt dies auch nicht, was hier geschrieben wurde. Das gesetzliche Garantie- und Gewährleistungsrecht wird über PayPal nicht durchgesetzt. Dieses müsstest du außerhalb von uns geltend machen. In solch einem Fall würde das der Kaufer beanspruchen und nicht der Verkäufer.... damit würdest dir ja selbst Schaden, also musst du als Verkäufer hier gar nichts geltend machen was . Dein Fall hat auch nichts mit Garantie / Gewährleistung zu tun, sondern Kaufrücktrittsrecht sprich Widerruf und der ist beim privatverkauf ausgeschlossen! Google einfach selbst >> rücktritt kaufvertrag privater verkauf
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