Hallo @Bernd58
vielen Dank für deine durchaus wichtige Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden.
So kannst du grundsätzlich, pro forma einmal der Werdegang, Widerspruch gegen die Entscheidung eines Falls einlegen:
1. Gehe zu "Konfliktlösungen". 2. Klicke auf "Problem melden". 3. Wähle "Geschlossene Fälle" im Dropdown-Menü und suche nach dem Käuferschutzantrag, den du anfechten möchtest. 4. Klicke in der Spalte "Aktion" auf den Button zum Einlegen eines Widerspruchs.
In deinem Fall wurde der Fall aber, laut deiner Schilderung, aufgrund von Inaktivität geschlossen. Ein Konflikt wird nach 20 Tagen automatisch geschlossen, es sei denn, es wurde ein Antrag auf Käuferschutz gestellt. Geschlossene Konflikte können nicht wieder aufgenommen werden, und es kann auch kein Antrag auf Käuferschutz mehr gestellt werden.
Dir stehen in einem solchen Fall aber auch noch die gängigen Möglichkeiten außerhalb von Paypal zur Verfügung. So könntest du den Weg einer Onlineanzeige weiterverfolgen, dich an den spezifischen Verbraucherschutz wenden oder nochmals mit dem Händler in Verbindung treten, um deine etwaigen Stornierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen.
Ich hoffe, dass ich dir etwas behilflich sein konnte.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Felina
... View more