Hi @Bensons79,
danke für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community.
Dass du eine unvollständige Lieferung erhalten hast, tut mir leid zu lesen. Gut, dass der Großteil der Klärung für den Fall bereits abgeschlossen werden konnte. Der von dir beschriebene bisher abgelaufene Prozess ist so, wie es bisher geschehen ist, erst mal normal für PayPal. Als Nachweis für die unvollständige Lieferung braucht PayPal eine Polizeianzeige, aus der auch genau diese Details hervorgehen. Da es in deinem Fall aber nicht darum geht, dass du einen leeren Umschlag erhalten hast, sondern eine unvollständige Lieferung, ist der Fall mit der Anzeige noch nicht abgeschlossen. Der Artikel, den du erhalten hast, auch wenn es der Artikel mit geringerem Wert ist, kann nicht einfach in deinem Besitz bleiben, während du eine vollständige Rückzahlung erhältst. Daher muss dieser Artikel auch nachweislich an den Verkäufer retourniert werden. Du sollst also nicht den Artikel retournieren, den du nicht erhalten hast, sondern den Teil der Bestellung, der ankam. Dass die Rücksendekosten vom Käufer selbst getragen werden müssen, ist ebenfalls korrekt. PayPal kann nur die Zahlung vom Händler zurückfordern, die auch über PayPal an ihn geschickt wurde. Zusätzliche Kosten müssen daher gegebenenfalls selbst getragen werden.
Falls du dazu weitere Fragen hast, lass es mich gern wissen. Liebe Grüße Clara
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