Hallo Marcus, vielen Dank für deine Zeit und deine Antwort! In den Inseraten bzw. der Artikelbeschreibung wird eindeutig jeweils der Kauf des Kites mit der Zugabe von jeweils einer Bar beworben. Eine Bar fehlte komplett bei der Lieferung und die andere ist nachweislich so mangelhaft, dass es 400 Euro kosten würde, sie zu reparieren. Der Paypal Käuferschutz lehnte trotzdem meinen Antrag ab, mit der Argumentation, dass der Preis der Bars 0 Euro seien. Ich bin immer noch schockiert darüber. Wenn der Verkäufer noch eine Tüte Gummibärchen nachträglich ins Paket wirft, obwohl nichts dergleichen vereinbart ist, dann ist es ein Geschenk- ok. Wenn der Verkäufer vor Abschluss des Bestellprozesses fragt, ob er Dir noch eine Tüte Gummibärchen ins Paket werfen darf, ist es auch immernoch ein Geschenk. Wenn er eine Artikelbeschreibung macht, die verbindlich zusagt, dass der Artikel aus zwei Teilen besteht, dann besteht der Artikel aus zwei Teilen, und das ändert sich nicht dadurch, dass ein Teil als "kostenlose Zugabe" bezeichnet wird. Wenn die Kekse im Supermarkt mit "kostenlos 20% mehr" beworben werden, dann meint das ja auch nicht, dass man nur einen Kaufvertrag über die übliche Packungsgröße schließt, sondern nur, dass derzeit zum gleichen Preis wie vorher eine verbesserte/umfangreichere Leistung angeboten wird. Wenn sich da hinterher herausstellt, dass der zusätzliche Platz in der Packung nur mit Pappe gefüllt war, kann sich der Supermarkt entsprechend auch kaum mit "das war nur ein unwirksames Schenkungsversprechen, daher keine Nacherfüllung!" rausreden, sondern die Auslegung des Angebots ist eben einfach "diese Leistung ist in dem angegebenen Preis bereits enthalten". - Wie kann Paypal ein solches Vorgehen der Verkäuferin unterstützen? Es liegt hier eine konkrete Beschreibung einer Leistung, die angeboten wurde vor - und über die wurde ein Vertrag geschlossen, welche nicht eingehalten wurde. Oder kann ich nun auch ein Überraschungsei mit kostenlosem Porsche für 50.000 Euro verkaufen und den Porsche nicht liefern und der Käuferschutz gibt mir als Verkäuferin dann recht? Möchte der Paypal Käuferschutz einen solchen Betrug decken? Die Sache mit der Bar ist strafrechtlich ebenso falsche Werbung und Täuschung. Es wird mit einer Beigabe geworben, was mich dazu bewegt, eben genau dieses Angebot (und nicht ein anderes) anzunehmen und dann wird die beworbene Beigabe nicht geliefert. Vielen Dank und freundliche Grüße
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