Kein Käuferschutz bei gefälschter Ware?

westost
Beitragsleistender
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Liebe Community, lieber PayPal-Kundenservice,

 

Leider habe ich bei einem Kauf mit dem PayPal-Käuferschutz vom Verkäufer ein gefälschtes Produkt erhalten. Sowohl der Artikel als auch die Verpackung weichen sichtbar von der ursprünglichen Anzeige des Verkäufer, in der er Fotos eines originalen Artikels verwendete und von einem originalen Produkt sprach, ab. Das Produkt habe ich an den Hersteller gesendet, welcher mir schriftlich bestätigte, dass es sich um eine Fälschung handelt. Die vom Verkäufer an mich gesendete Kaufrechnung wurde vom betreffenden Versandhaus als Fälschung enttarnt. Bereits seit dem 21. Februar 2024, dem Tag an dem ich einen Konflikt eröffnet habe, liegen sämtliche Unterlagen, also die gefälschte Rechnung und Bilder des Artikels dem PayPal-Kundenservice vor. Seither wird die voraussichtliche Lösung des Falles wöchentlich um 7 Tage verschoben (derzeit 14. April). Telefonisch habe ich widersprüchliche Informationen und keine Informationen zum Bearbeitungsstand erhalten. Zuletzt sogar den Rat das gefälschte Produkt wieder vom Hersteller einzufordern, da eine Rücksendung an den Käufer Voraussetzung für eine Rückerstattung ist.

 

Das gefälschte Produkt ist wieder in meinem Besitz und könnte an den Verkäufer, der im Übrigen mittlerweile erneut Anzeigen mit den selben Bildern auf Kleinanzeigen-Portalen eröffnet hat, zurückgesendet werden. Beim Versuch weitere Informationen im offenen Konflikt bereitzustellen, erhalte ich nun jedoch eine Fehlermeldung. 

Deshalb bitte ich nun, als ehrlicher und langjähriger Kunde, über dieses Medium abermals um Unterstützung in einem absolut eindeutigen Fall (Produkt entspricht nicht der Beschreibung!).

 

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5 ANTWORTEN 5

PayPal_Clara
Moderator
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Hi @westost,

 

vielen Dank für deinen Beitrag und willkommen zurück in unserer Community.

Dass du gefälschte Ware erhalten hast, ist selbstverständlich alles andere als gut. Gut, dass du dafür schon einen Fall eröffnet hast. 

Dass du für den Käuferschutz noch im Besitz der Ware sein musst, ist korrekt. Erhältst du Ware, die erheblich vom Angebot abweicht, erhältst, musst du gegebenenfalls die Möglichkeit haben sie auf unsere Aufforderung hin im erhaltenen Zustand an den Verkäufer zu retournieren. 

Haben wir dich bereits aufgefordert den Artikel zu retournieren oder befindet sich der Fall aktuell noch immer in der Prüfung? Falls der Fall sich noch in der Prüfung befindet, kannst du möglicherweise deshalb auch keine Infos bereitstellen. Damit problemlos Dokumente oder Infos bereitgestellt werden können, muss auch eine entsprechende Anfrage von uns im Fall aktiv sein. 

 

Liebe Grüße
Clara


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westost
Beitragsleistender
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Hallo Clara, Gestern hat mich eure Aufforderung zur Rücksendung erreicht, jedoch mit einer unvollständigen Anschrift ohne Hausnummer, bei der auch der Name von dem mir bekannten Namen des Verkäufers abweicht. Die Ware ist in meinem Besitz. Jedoch behauptete der Verkäufer schon bei Eröffnung meines Falles, dass er ein originales Produkt und keine Fälschung versendet hat. Inwiefern bin ich davon geschützt, dass er nach Erhalt der Retoure weiterhin an dieser Behauptung festhält und behauptet ich habe ihm einen anderen (gefälschten) Artikel zurückgeschickt? Ich habe euch sämtliche Beweise geliefert und euch über die gefälschte Rechnung informiert. Dass mir als Kunde weiterhin nicht geholfen wird und eine gemeinsame Lösung mit einem nachgewiesenen Betrüger gesucht wird, halte ich für unzulässig.

 

Der Fall ist klar (Artikel nicht wie beschrieben), ich habe alle denkbaren Beweise unabhängiger Instanzen (Hersteller und Versandhaus) geliefert, es sind über 2 Monate vergangen in der diese überprüft werden konnten, die Käuferschutz-Gebühren wurden bezahlt: ich erwarte eine umgehende, anständige Lösung!

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PayPal_Clara
Moderator
Moderator

Wenn du einen Original-Artikel gekauft hast uns aber die Info erreicht, dass du eine gefälschte Ware erhalten hast, gehen wir natürlich auch davon aus, dass der Verkäufer den gefälschten Artikel zurückerhält. Dass dadurch ein hin und her entsteht, ist nicht der Plan. 

 

Wenn bei der Retoure-Adresse die Hausnummer fehlt, empfehle ich dir, dass du dich einmal telefonisch bei meinen Kollegen meldest. Sie sollten die vollständige Adresse vom Verkäufer anfordern können, falls sie die Adresse nicht direkt mit uns vorliegenden Informationen korrigieren können.

Clara


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westost
Beitragsleistender
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Nun ist es jedoch so, dass der Verkäufer behauptet er habe einen originalen Artikel versendet und dass es sich bei der von mir erhaltenen Ware nicht um jene handelt, die er mir geschickt hat. Was passiert nun, wenn er nach meiner Rücksendung weiterhin behauptet, ich habe ihm etwas anderes gesendet, als er mir? Erhalte ich dennoch eine Rückerstattung? Ist seine Bereitschaft für die Rückerstattung nach Rücksendung schon als Eingeständnis dafür zu verstehen, dass es sich bei der Ware, die mich erreicht hat um seine versendete Fälschung handelt? Schließlich werde ich ihm ebendiese Fälschung, die er dementiert, senden.

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PayPal_Clara
Moderator
Moderator

Wie gesagt, wir gehen davon aus, dass du das zurückschickst und der Verkäufer daher das erhält, was du sagst, was du erhalten hast. PayPal spielt kein hin-und-her-Spiel zwischen Käufer und Verkäufer, wo immer wieder behauptet wird, was der Verkäufer sagt was er geschickt hat und was der Käufer sagt, was er erhalten hat. Ist der Verkäufer der Meinung, dass er betrogen wurde, bleiben ihm immer noch rechtliche Schritte und natürlich hat er weiterhin die Möglichkeit auch außerhalb von PayPal eine Klärung zu finden. Seitens PayPal sollte der Fall aber erledigt sein, wenn du , wie aufgefordert, nachweislich die Ware zurückgeschickt hast und die Sendung beim Verkäufer angekommen ist.

Clara


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