Streitwert ändern Käuferschutz Fall
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Hallo @Johannes90,
herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank für deinen ersten Beitrag.
Ich kann sehr gut verstehen, dass es dich nicht freut, dass deine bestellte Ware nicht bei dir angekommen ist und du versehentlich einen anderen Rückzahlungspreis angegeben hast.
Der gewünschte Rückzahlungsbetrag, der bei einem Käuferschutzfall anfänglich gewählt wird, sollte im Nachgang nicht mehr zu ändern sein. Du könntest dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzten können, um den Erhalt des Restbetrages zu klären.
Ich drücke dir fest die Daumen, dass der Vorfall mit einer baldigen Klärung für dich erledigt sein wird.
Liebe Grüße
Sansa
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