Käufer behauptet CD sei defekt, eröffnet Fall obwohl Artikelbeschreibung eindeutig war
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Hallo @1mannlan,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag sowie für die detaillierte Darstellung deines Sachverhaltes. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Es ist natürlich ärgerlich, wenn ein Verkaufsprozess nicht zur vollen Zufriedenheit verläuft. Ich kann dich da durchaus verstehen.
Die Fachabteilung versuchts stets, anhand aller eingereichten Informationen und Dokumente, eine faire und transparente Entscheidung zu treffen.
Insofern die Fachabteilung auf einen Rückversand entscheidet, weil der Artikel womöglich deutlich nicht der Beschreibung entsprochen hat, wäre auch jener an diverse Vorgaben für den Käufer geknüpft. Entscheidend ist beispielsweise, dass der Käufer uns, innerhalb der vorgegebenen Frist, die Sendungsnachverfolgungsnummer zur Verfügung stellt, anhand derer wir den Sendungsverlauf nachvollziehen können sowie die richtige Rücksendeadresse an dich nutzen. Zum anderen muss in der Regel die gesamte Ware an dich zurückgesandt werden, um eine Erstattung des Kaufpreises zu erwirken. Die Rücksendekosten trägt in der Regel der Käufer.
Du hast also im Ergebnis natürlich auch Verkäuferschutz.
Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Beruhigung beitragen konnte und wünsche dir vorab ein schönes Wochenende.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Marcus
Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.
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Hallo Marcus, Danke für deine Antwort. Leider ist der Kern meines Problems jedoch, dass der Artikel eben nicht deutlich von der Beschreibung abweicht und das trotz mehrmaliger Erläuterung meinerseits ignoriert wird. Laut der Aussage des Kundenservice muss ich jeden Artikel der Gebrauchsspuren aufweist (Kratzer auf einer CD) als defekt verkaufen, sonst kann der Käufer immer behaupten, der Artikel sei defekt (wenn die CD bei ihm nicht spielt) obwohl er aufgrund der Kratzer damit hätte rechnen können. Das Problem sehe ich, dass Papyal dem Käufer offenbar glaubt ohne, dass dieser Beweise vorliegt, weil dies ja unverhältnismäßig wäre. Das sehe ich anders und viel zu Pauschal. Der Käufer könnte ja ein Beweisvideo schicken, wobei das dennoch nichts daran ändert, dass die Sachlage von vornherein klar war. Ich sehe da für mich als Verkäufer leider keine Möglichkeit mehr abgesichert zu sein, es sei denn ich verkaufe alle Artikel als defekt. Und das finde ich wirklich schade, denn im Prinzip ist die Schlichtung ja auch zu etwas gut. Nur dass die Schlichtung von Paypal eben offenbar die eigenen Richtlinien nicht beachtet und zugunsten des Käufers entscheidet. Und auch meine Argumentation, die CD sei nur ein kleiner Teil der Ware wurde ignoriert. Heißt für mich: Verkaufe ich ein Auto für 13000€ und der CD Player läuft nicht (die Reparatur würde 500€ kosten) entscheidet Paypal ich müsste das Ganze Auto zurücknehmen. Mir bleibt ja nichts weiter übrig ald jetzt abzuwarten und zu hoffen, das wenigstens der Artikel unbeschädigt zurück kommt.
Und unabhängig davon verhindert Paypal dadurch, dass ich mein Recht auf Nacherfüllung (Beiseitung des Mangels) wahrnehmen kann. Denn genau das wollte der Käufer ja nicht (was er aber nicht entscheiden darf). Oder kann ich nach erhaltener Ware auch einen Fall öffnen und verlangen, dass der Käufer die reparierte Ware wieder abnehmen muss?
Das wäre dann für mich Teil des Verkäuferschutzes, einen Solchen Passus finde ich dort aber nicht.

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Danke für deine ausführliche Rückmeldung, @1mannlan.
Ich würde um dein Verständnis bitten, dass hier keine detaillierte Beurteilung der rechtlichen Situation erfolgen kann.
Die Fachabteilung entscheidet stets auf Basis aller Vorgaben und versucht hier fair und transparent zu entscheiden.
Dir stehen selbstverständlich, neben der von der angesprochenen Möglichkeit des Widerspruchs, auch alle gängigen Möglichkeiten außerhalb von PayPal zur Verfügung. So könntest du beispielsweise auch eine etwaige Anzeige eröffnen oder dich an den spezifischen Verbraucherschutz wenden usw. Solltest du zudem nicht die Ware zurückerhalten, welche du zuvor zugesandt hast, würdest du auch jenes der Fachabteilung melden können und entsprechende Prozesse der Überprüfung einleiten können.
Du hast also im Ergbnis natürlich verschiedene Optionen als Verkäufer zur Verfügung.
Ich bedanke mich nochmals für dein Verständnis und deine Nachsicht im Voraus, dass am Ende dem Tenor der Fachabteilung letztendlich zu folgen und zu vertrauen ist.
Marcus
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