Käufer verweigert Annahme
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Hallo zusammen.
Ein Käufer von mir hat die Annahme eines Paketes verweigert. Jetzt geht die Sendung natürlich an mich zurück.
Kann der Käufer jetzt einen Käuferschutzantrag stellen?
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Guten Morgen Orca200,
ein Käufer hat immer das Recht, einen Käuferschutzantrag zu stellen. Wie dieser am Ende entschieden wird, hängt auch von den Umständen und der Situation ab. Wenn er das Paket nicht angenommen hat, geht es an dich zurück, sodass der Käufer laut unserem Grundsatz einen Anspruch auf die Rückzahlung des gezahlten Betrages hat.
Viele Grüße
Susann
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Hallo Monopoly11,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.
Ein Widerruf ist über den Verkäufer geltend zu machen und ist nicht durch den Käuferschutz abgedeckt. Sollte die Ware bei Erhalt einen Defekt aufweisen, musst du dies direkt als Schaden bei dem Paketzusteller melden und den Händler über den Transportschaden und die Annahmeverweigerung aufgrund des Schadens in Kenntnis setzen.
Meist lässt sich ein Transportschaden mit dem Händler einvernehmlich klären.
Solltest du hierzu ein Problem melden, musst du bedenken, wenn du die Annahme verweigerst, benötigst du einen Nachweis, warum dies veranlasst wurde. Nur so können unsere Kollegen bei der Bearbeitung nachvollziehen, was es für ein Defekt vorgelegen hat und dass die Ware zurück an den Händler gegangen ist.
Weitere Informationen und Vorraussetzungen kannst du hier finden.
Liebe Grüße
Isa
Ihr seid die Community !!! Wir freuen uns, wenn Ihr Euch aktiv an Beiträgen beteiligen würdet. Eure Erfahrungen bereichern unsere Plattform.
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Vielen Dank für deine Rückmeldung. Wie bereits oben erwähnt musst du diesen Transportschaden auch direkt bei dem Paketzusteller melden und dir einen Nachweis geben lassen, damit nachgewiesen werden kann, warum du die Annahme verweigert hast.
Isa
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Durch die Annahmeverweigerung kommt der Käufer seiner Pflicht zur Annahme nicht nach. Damit hat der Verkäufer das Recht, wenn dies in den AGB so vorgesehen ist, dem Käufer die Kosten für die Rücksendung in Rechnung zu stellen. Dürfen diese Kosten bei der Rückzahlung des Kaufpreises verrechnet werden?
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Hallo @Andreas147,
vielen Dank für deine interessante Nachfrage. Herzlich willkommen in der Paypal-Community.
Ärgerlich, wenn ein Verkauf so verläuft. Da kann ich deine Verärgerung durchaus nachvollziehen.
Ich würde um deine Nachsicht bitten, dass hier keine vollständige Einrodnung der rechtlichen Situation erfolgen kann. Unsere grundsätzlichen Regelungen bezüglich der Gebühren kannst du hier einsehen. Die Einordnung deiner individuellen Rücksende- und Stornierungsbedingungen etc. sollte intern erfolgen können.
Grundsätzlich sollte aber, auf Basis des Käufer- und Verkäuferschutzes, Folgendes gelten. Bei einer etwaigen Rückerstattung, wie von dir beschrieben, sollte der bei der Konflikteröffnung angegebene sogenannte "Strittige Betrag" als Grundlage dienen. In der ersten E-Mail im Rahmen der Falleröffnung sollte ein "Transaktionsbetrag" und ein "Strittiger Betrag" aufgeführt worden sein. Die Daten werden in der Regel vom Kunden selber so in das entsprechende Feld bei der Konflikteröffnung eingegeben und bilden dann die Basis für den weiteren Werdegang des Falles.
Sollte es im Rahmen eines Käuferschutzfalles zu einer etwaigen Rücksendung der Ware kommen, würde in der Regel der Käufer die Rücksendekosten tragen.
Du hast also im Ergebnis natürlich auch umfassenden Verkäuferschutz.
Ich hoffe, dass dir das etwas behilflich war und wünsche dir vorab einen guten Start in die Woche.
Bei weiteren Fragen, gern auch zu anderen Theman, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Marcus
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