Käuferschutz - und jetzt?

sschrammm
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Folgendes Szenario:

ich habe einen Thermomix verkauft, habe ihn heil und sehr gut verpackt, über die normale vereinbarte Versandart hinaus versichert versendet.

Käuferin sagt, er sei kaputt - weigert sich, zu DHL zu gehen und den Schaden dort zu melden. Hat dann irgendeine aus der Luft gegriffene Summe gegoogelt und als Schadenssumme im Käuferschutzportal gemeldet.

Ich habe Paypal angerufen und darum gebeten, mir eine Einschätzung darüber zu geben, wie eine Entscheidung ausfallen würde. Die Info hier: zu 99% wird auf Rücksendung entschieden.

Die Dame konnte mich gut verstehen und hat gemeint, ich soll es am besten „aussitzen“, wenn der Konflikt automatisch nach Ablauf geschlossen wird dann wird mein Geld wieder freigegeben.

jetzt meine Frage - wie wird denn am Ende entschieden? Die Käuferin meldet und meldet sich seit über 1 Woche nicht. Fristablauf für den Käuferschutz 

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3 ANTWORTEN 3

sschrammm
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...ist am 20.11. um 11 Uhr oder so...

wenn ich mich in den Konflikt einlogge, steht da sowas wie „reagieren Sie, bevor der Konflikt geschlossen wird und unterbreiten Sie dem Käufer ein Angebot“...

Der TM ist wohl mittlerweile bei Vorwerk eingeschickt, und ich habe Sie mehrfach darum gebeten, mir zu antworten - es kann sein, dass der Schaden über die Werksgarantie kostenfrei behoben wird. Ich habe jetzt ehrlich gesagt etwas Angst davor, dass ich eine willkürlich gegoogelte Summe an jemanden zahlen muss, der am Ende eine kostenlose Reparatur hat vornehmen lassen - und das ausschließlich deswegen, weil die Person sich geweigert hat, den Schaden bei der Post zu melden!

 

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PayPal_André
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Hallo sschrammm,

 

herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Das ist wirklich etwas unschön gelöst. Wenn der Käufer aber selbst die Entscheidung trifft, hier eine Reparatur vornehmen zu lassen, passiert das außerhalb des PayPal-Käuferschutzes. Das setzen wir nicht durch. Dazu müsste die Käuferin zuvilrechtlich gegen dich vorgehen. Unsere Lösung wäre die Rücksendung zur Erstattung gewesen, auf alles andere nehmen wir keinen Einfluss. Eines noch der Vollständigkeit halber: Du schreibst "...über die normale vereinbarte Versandart hinaus versichert versendet...". Versicherter Versand muss in jedem Fall die Versandart sein, wenn der Käuferschutz bzw. Verkäuferschutz überhaupt Gültigkeit haben soll.

 

Liebe Grüße

André

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sschrammm
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Vereinbart war „versicherter Versand“, somit hätte ich es bei einer Versandversicherung in Höhe bis 500€ belassen können. Stattdessen habe ich auf eigene Kosten die Versicherung bis 2500€ übernommen. Ich frage mich ernsthaft, wie das alles so sein kann. Schade, wirklich.
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