PayPal-Gebühr bei eBay Kleinanzeigenverkauf
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Hallo zusammen,
ich habe gerade etwas über ebay Kleinanzeigen verkauft. Mit dem Käufer habe ich einen Stückpreis und die Versandkosten abgemacht. Der Käufer hat mir das Geld überwiesen, aber mit Käuferschutz, sprich die Gebühr, die ich bezahlen muss. So etwas wurde nie abgesprochen und macht ja auch keinen Sinn, da ich keinen Käuferschutz anbiete. Ich habe auch ganz klar in der Anzeige stehen, dass es keine Gewähr, noch einen Rücktritt vom Kauf gibt, da ich als Privatperson verkaufe. Nun sind wir uns nicht einig, wer die Gebühr bezahlen soll.
Kann ich über so etwas einen Konflikt bei PayPal eröffnen? Und wenn ja, wie wird "normalerweise" entschieden?
Liebe Grüße

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Hallo Verie1,
vielen Dank für deinen Communitybeitrag. Es ist natürlich unschön, wenn es hier zu Unstimmigkeiten gekommen ist.
Wenn du eine Paypalzahlung bei einem Verkauf anbietest, musst du davon ausgehen, dass dies als geschäftliche Transaktion durchgeführt wird. Da Freunde und Familienzahlungen nicht für die geschäftliche Transaktion gedacht sind.
Den Unterschied zwischen Zahlungen an Freunde und Familie und für Waren und Dienstleistungen kannst du hier nachlesen.
Bei einer geschäftlichen Transaktion fallen immer Gebühren an, die vom Verkäufer zu tragen sind.
Natürlich hat man hier auch die Möglichkeit, mit dem Käufer vorab zu klären, dass er diese trägt.
Unsere Gebührenaufstellung kannst du hier finden.
Liebe Grüße
Josi
Wir würden uns freuen, wenn ihr euch am Community Geschehen beteiligt und andere an euren Erfahrungen teilhaben lasst. Tipps und Tricks sind immer herzlich willkommen. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn ihr uns einen Kudo da lasst oder die Antwort als Lösung akzeptiert.
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Wenn Du Paypal nutzt, dann solltest Du Dich vorher über die Regeln und Bedingungen informieren.
Wenn man "normal" (also nicht an Freunde und Familie) mit Paypal zahlt, dann beinhaltet diese Zahlung immer einen Käufer- und Verkäuferschutz. Dieser kostet Gebühren, die lt. Paypal grundsätzlich der Verkäufer zu zahlen hat.
Mit einem Gewährleistungs- und Rücktrittsausschluss hat das überhaupt nichts zu tun.
Der Käuferschutz tritt vor allem ein, wenn der Verkäufer nicht oder falsch liefert.
Und solche Mängel kannst Du als Verkäufer auch überhaupt nicht ausschließen.
Dich jetzt bei Paypal zu beschweren, weil Du Dich vorher nicht richtig informiert hast, ist schlicht sinnlos.
Wenn Du keine Gebühren bezahlen willst, dann musst Du beim nächsten Verkauf darauf hinweisen, dass Du nur Paypal Zahlungen an "Freunde und Familie" akzeptierst. Dann zahlst Du keine Gebühren - findest aber schlechter einen Käufer, weil diese dann Angst haben, dass Du dann vielleicht gar nichts lieferst ...

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