Verkäuferschutz - Privat Verkauf - Rücknahme und Garantien waren ausgeschlossen
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Ich habe Privat auf ebay-kleinanzeigen eine gebrauchte Uhr ohne Zubehör verkauft. Auf meiner Anzeige habe ich explizit darauf hingewiesen, dass eine Rücknahme, Garantien oder eine Sachmangelhaftung meinerseits ausgeschlossen sind, sobald der Käufer dem Kauf einwillig und bezahlt. Der Käufer hat in einer Nachricht auch gesagt, dass er das Inserat gelesen hätte. Nachdem die Uhr beim Käufer ankam, bemängelte dieser, dass die Uhr ihm nicht passen würde weil eine Uhrenglieder fehlen würden und daher sein Geld zurück haben möchte. Ich verwies ihn auf die Bedingungen des Kaufvertrages mit denen er einverstanden war und mit dem fehlenden Zubehör. Das Uhrenarmband gab es praktisch kostenlos dazu weil dieser in einem wirklich gebrauchten Zustand war, bezahlt wurde wirklich nur die Uhr an sich, weil diese auch europaweit sehr selten zu finden ist. Nun startete der Käufer einen Käuferschutz-Fall auf PayPal und darf den Artikel zurücksenden und ich muss den Kaufpreis erstatten. Wie kann das sein? Nach welchen Kriterien bemisst PayPal die Gewährleistung bei einem Privatverkauf, der vertraglich vereinbart worden war?
Dass mir die gängigen Methoden außerhalb von Paypal zur Verfügung stehen, weiß ich, aber wieso werde ich als Verkäufer bei einem Privatverkauf nicht geschützt? Ich meine der Fall ist doch eindeutig?

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Hallo@ aclrcl,
herzlich willkommen in der PayPal-Community und vielen Dank für deinen ersten Beitrag. Wir können nachvollziehen, dass es ärgerlich ist, sollte der Käufer einen Konflikt bei uns gemeldet haben.
Wenn du Bezahlung mit der Option "Waren und Dienstleitung" anbietest, stimmst du unseren Nutzungsbedingungen zu. Mit dieser Option kann der Käufer den Käuferschutz in Anspruch nehmen und sollte in diesem Zuge die Möglichkeit einer Rücksendung haben.
Ein Ausschluss der Garantie oder der Rücknahme ist nur möglich, wenn du den Verkauf außerhalb von uns getätigt hast.
Liebe Grüße
Isa
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Hallo @PayPal_Isa ,
Wenn in einem Kaufvertrag eindeutig vereinbart wurde, dass eine Rücknahme und jegliche Garantien ausgeschlossen sind, kann doch Paypal den Vertrag nicht unwirksam machen, nur weil dem Käufer eine Sache nicht gefällt. Und nur weil die Möglichkeit besteht eine Ware zurück zu senden, bedeutet es nicht zwangsläufig auch das gesamte Geld zurück zu bekommen, oder? Ich weiß nicht was mit der Uhr passiert ist, ob diese getauscht, geändert oder kaputt gegangen ist.
Der Käufer trägt nämlich an, dass der Artikel nicht der Beschreibung zutrifft, das ist aber nicht wahr. Keine der Kriterien bei "Käuferschutz aus dem Grund "Artikel entspricht deutlich nicht der Beschreibung" treffen zu.
Was passiert denn als nächstes? Muss ich dem Käufer das Geld zurück geben, oder hab ich die Möglichkeit einen Teil zurück zu erstatten?

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Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Wir können nachvollziehen, dass die Situation mit dem Käufer unschön ist.
Wie bereits erwähnt, ist ein Ausschluss von Garantie oder Rücknahme nur möglich, wenn du die Transaktion außerhalb von uns getätigt hast.
Wenn der Käufer einen Konflikt gemeldet hat, hast du normalerweise die Möglichkeit, dich über diesen mit dem Käufer zu einigen und ihm ggf. ein Teilrückzahlungsangebot zu machen.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, könnte es im Zuge des Käuferschutzes sein, dass der Käufer aufgefordert wird, die Ware zurücksenden. Wenn die Ware nicht im Ursprungszustand zu dir zurückkommt, solltest du die Möglichkeit haben einen Widerspruch einlegen zu können.
Gerne kannst du dich für detaillierter Auskünfte zu deinem Fall an unserer Kollegen vom Support wenden. Diese sollten dir behilflich sein können.
Liebe Grüße
Isa
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Hallo @PayPal_Isa,
ich hätte eine Frage zu einem ähnlichem Fall.
Ich habe über Willhaben, wo in der Anzeige auch stand das es ein Privatverkauf ist und ich keine Rückgabe entgegennehme, originalverpackte Kopfhörer verkauft. Nach 113 Tagen eröffnet der Kunde ein Fall und meint das der Artikel nicht so ist wie beschrieben. Ich hab als Antwort gefragt was der Mangel sei, jedoch erhielt ich keine Antwort sondern die Aufweisung darauf das ich die Rücksendeadresse angeben soll und nicht was der Mangel sei. Ich hab dem Kunden genau den Artikel zugeschickt der auf der Anzeige war und worauf wir uns geeinigt haben.
Sie meinen ja auch, dass wenn die Ware nicht im Ursprungzustand ist, ich ein Wiederspruch einlegen kann. Die Ware wird aber nicht in Ursprungzustand sein, da die Kopfhörer Originalverpackt waren und nicht benutzt wurden, und nachdem der Kunde den Fall erst nach 113 Tagen eröffnet hat nehme ich an das er diese verwendet hat und die Kopfhörer nicht mehr im Ursprungzustand, also Originalverpackt, sind.
Bin ich trotzdem verpflichtet die Rückzahlung zu tätigen? Ich mein nach 113 Tagen ist ja auch ein Witz, wer inspiziert sein Kauf nicht gleich nach dem Erhalt, sondern kommt nach 113 Tagen auf Mängel und kann mir diese nicht einmal nennen.
Ich hoffe Sie können mir helfen und Danke für die Antwort.
LG
Dominik

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Hallo @domdomderbigd,
vielen Dank für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community.
Ärgerlich, dass es solange nach einem Kauf noch zu einer Falleröffnung gekommen ist.
Im Großen und Ganzen hast du soweit recht. Wenn man Ware kauft und mit PayPal bezahlt, sollte man in Hinsicht auf den Käuferschutz die Ware auch direkt nach Erhalt prüfen und etwaige Mängel direkt melden. Über 3 Monate nach dem Kauf ein Problem zu melden, macht es für PayPal natürlich schwierig einen solchen Fall aus Sicht des Käufers zu klären.
Zu einer Retoure sollte es nicht automatisch kommen. Werden wir in einem Fall zur Klärung eingeschalten, bekommt der Verkäufer im Normalfall erst mal eine 10-tägige Frist, innerhalb derer er sich zu dem Vorfall äußern soll. Stelle hier unbedingt alle deiner Meinung nach relevanten Informationen zum Vorfall bereit, damit meine Kollegen diese Infos in zukünftige Entscheidungen einbeziehen können. In diesem Zusammenhang wird auch immer eine Rücksendeadresse angefordert, für den Fall, dass entschieden wird, dass eine Rücksendung stattfinden soll.
Wenn du geantwortet hast, sollte der Fall in die Prüfung gehen, damit meine Kollegen sich die Sache anschauen können. Über die nächsten Schritte solltest du dann per E-Mail informiert werden.
Ich hoffe, diese Infos helfen dir weiter.
Liebe Grüße
Clara
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danke für die Antwort @PayPal_Clara!
Also wenn ich aufgefordert werde meine Adresse hochzuladen, welche auch von selbst hochgeladen wurde, heißt das nicht das eine Rückerstattung schon im Laufe ist?
Es ist nämlich auch schon etwas her, das der Fall eröffnet wurde und ich konnte mich einmal äußern und dann wurde die Adresse hochgeladen.
Danke für die Antwort und Liebe Grüße
Dominik

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Nein. Wenn wir schon entschieden hätten, dass eine Rückabwicklung stattfinden soll, dann solltest du das definitiv mitbekommen. Eine entsprechende E-Mail sollte dich dann erreichen und auch im Fall solltest du es am Status nachvollziehen können.
Zu einer entgültigen Rückzahlung, wenn wir denn der Meinung wären, dass sie gerechtfertigt ist oder natürlich, wenn du sie selbst anweist, sollte es erst kommen, wenn der Fall entschieden und geschlossen wird.
Clara
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Danke @PayPal_Clara für die hilfreichen und schnellen Antworten! 🙂
Schöne restliche Woche Ihnen noch.
LG
Dominik

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