Hallo @Orca200,
vielen Dank für deine interessante Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Grundsätzlich könnte hier seitens des Käufers, auf Basis einer geschäftlichen Zahlung, der Käuferschutz zur Anwendung kommen können, wenn er beispielsweise keine Ware erhalten würde.
Der Konflikt kann seitens des Käufers selbstständig in seinem Account, über den Chat oder den telefonischen Kundenservice eröffnet werden.
Im Rahmen eines solchen Käuferschutzfalles, insofern seitens des Käufers überhaupt ein Konflikt eröffnet werden sollte, hast du dann in der Regel die Möglichkeit, durch Vorlage entsprechender Nachweise, beispielsweise durch Vorlage eines erfolgreich zugestellten Links, die Zusendung der Ware nachzuweisen. Im Anschluss würde, auf Basis der eingereichten Informationen und Dokumente, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen werden.
Fraglich könnte in deinem Fall nur die Annahme eines validen Käuferschutzgrundes sein, da Artikel, welche zum Weiterverkauf bestimmt sind, nicht unter den Käufer- und Verkäuferschutz fallen. Jenes würde dann im individuellen Fall geprüft werden müssen.
Du hast aber im Ergebnis natürlich grundsätzlich auch umfassenden Verkäuferschutz.
Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Beruhigung beitragen konnte.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Marcus
... View more