Antrag auf Käuferschutz abgelehnt

Vallle02
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Hallo, ich habe Tickets für ein Festival über Paypal gekauft. Ich habe die Tickets bekommen und überprüfen lassen. Der Veranstalter hat mir mitgeteilt, dass unsere Namen NICHT im System sind, die Tickets somit nicht echt sind. Aufgrund dessen habe ich einen Antrag auf Käuferschutz gestellt und wollte mein Geld wieder haben. Ich habe das Problem genau beschrieben und das ganze mit Bildern als Beweise abgeschickt. Nun bekam ich gestern die Nachricht dass der Antrag abgelehnt wurde und der Verkäufer das Geld behalten darf. Wie kann sowas sein? Der Verkäufer ist eindeutig im Unrecht und dennoch darf er das Geld behalten? Wie kann sowas sein und wozu benutze ich denn dann überhaupt den Käuferschutz?! Ich würde gerne wissen wie ich per Paypal weiter vorgehen kann. Das kann doch nicht das Ende sein? Mit freundlichen Grüßen Valentin
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8 ANTWORTEN 8

Rainerrr
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Bei mir war es ähnlich.

Ich bekam eine ganz offensichlich falsche Rechnung, was ich auch belegen konnte, aber der "Käuferschutz" hat den Fall einfach geschlossen.

Zu meinem Glück hat aber der Rechnungssteller seinen Fehler eingesehen und den zuviel berechneten Betrag zurück überwiesen. Ganz ohne die Mithilfe des sogenannten "Käuferschutzes".

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PayPal_Clara
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Hi @Vallle02,

 

danke für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community.

Tut mir leid für die späte Antwort. Achte bitte darauf, wenn du deinen Beitrag auf deutsch schreibst, ihn auch in unserer deutschen Community zu veröffentlichen.

Gibt es zu deinem Käuferschutzfall mittlerweile Neuigkeiten? Normalerweise gibt es die Möglichkeit innerhalb von 10 Tagen nach der Fallschließung einen Widerspruch zur getroffenen Entscheidung einzulegen.

 

Welcher Grund wurde dir zur Schließung des Falls per E-Mail genannt?

Liebe Grüße
Clara


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Rainerrr
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Hallo Clara, die Fragen, die Du stellst sind doch alle sinnlos! Der Fall wurde doch eindeutig dargelegt und bewiesen. Da muss einfach das Geld an Valle02 zurück gezahlt werden und fertig. Viele Grüße Rainerrr
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Vallle02
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Genau das denke ich mir auch. Ich habe eindeutige Beweise (vom Veranstalter!!!) geliefert und habe trotzdem unrecht bekommen… Früher lief das mit dem Käuferschutz irgendwie besser. Bin ein bisschen enttäuscht. Die Antwort, weshalb der Käuferschutz abgelehnt wurde, belief sich auf „ Wir haben den Verkäufer für Sie angeschrieben und um ausreichende Informationen gebeten. Diese haben wir bekommen. Ihnen wurden Tickets gesendet, welche sogar auf Sie und Finn … personalisiert wurden. Der Händler konnte uns nachweisen, dass er seine Pflichen erbracht hat. Damit ist der Fall erledig und geschlossen.“ Das ist ja alles klasse, aber die Tickets waren nicht echt…
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PayPal_Clara
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Hast du bereits einen Widerspruch zur Entscheidung eingelegt? Falls nicht, schau am besten, ob die Option über unsere Webseite noch besteht. Alternativ kannst du dich natürlich auch gern telefonisch bei meinen Kollegen melden, damit sie deinen Fall und die bereitgestellten Dokumente noch einmal prüfen können. Falls irgendetwas gefehlt haben sollte oder zumindest ein bestimmtes Dokument nicht ausreichend war, sollten sie dir auch das mitteilen können. 

Clara


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Rainerrr
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Diese Antwort war nicht hilfreich und eine Lösung des Problems wurde auch nicht erbracht. Die Lösung wäre einfach die Rückerstattung des zu Unrecht einbehalten Geldes!
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PayPal_Clara
Moderator
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Hi @Rainerrr,

 

einfach eine Rückzahlung anzuweisen, ist für PayPal nicht möglich. Wir können eine Rückzahlung dann durchführen, wenn entweder unser Käuferschutz Anspruch findet oder beispielsweise bei einer Zahlung ein unautorisierter Zugriff bestätigt werden konnte. Die Möglichkeit einer einfach Stornierung oder eine Rückzahlung, ohne das unsere Prüfung im Käuferschutz ergeben hat, dass diese rechtmäßig wäre, besteht jedoch nicht. Daher auch die Empfehlung zum Widerspruch, damit eine erneute Prüfung erfolgen kann. 

Beste Grüße
Clara 


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Rainerrr
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Schon bei der ersten Prüfung durfte nichts anderes als Ergebnis herauskommen, als der Beschwerde statt zu geben. Also sollte das jetzt "einfach" zurück gezahlt werden, damit dem RECHT Genüge getan ist.
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