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Hi Community,
folgender Fall: Mein Freund hat vor Monaten Werkzeug für seine Firma bestellt. 2 von 3 Waren sind auch angekommen, eine wurde auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht nachgesendet oder erstattet. Selbst für die Zusendung einer Rechnung musst er monatelang drängen bis der Verkäufer sich dazu bemühte ihm ein Dokument zu schicken. Auch hier sind drei Artikel aufgeführt. Geliefert sind nach wie vor aber nur zwei. Ein PayPal-Fall wurde bereits eröffnet und ein Antrag auf Käuferschutz wird gegen Ende der Frist auch gestellt werden.
Nun die Fragen: Kann man durch den Käuferschutz auch auf die Zusendung der fehlenden Ware bestehen? Deckt der Käuferschutz auch anteilig Rechnungen ab, also kann, wie in diesem Fall, ein einzelner Posten erstattet werden?
Eine Rücksendung der angekommenen Ware ist nicht mehr möglich, da die beiden gelieferten Werkzeuge bereits im Einsatz sind.
(Der Fall läuft natürlich über das Konto von meinem Freund, ich übernehme nur die Recherche)
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Hallo @LaFrieda,
danke für deinen Beitrag und willkommen und in unserer Community.
Eine unvollständige Lieferung zu erhalten, ist verständlicherweise sehr ägerlich.
Ja, auch eine Teilforderung sollte in einem Fall gestellt werden können. Normalerweise kann man die Angabe dafür direkt bei der Eröffnung des Falls machen und genau angeben, welchem Betrag man zurückfordern möchte. So könnte der Verkäufer dann auch den Fall einfach über eine Teilrückzahlung schließen.
Wenn der Verkäufer die fehlende Ware noch rausschickt bzw. sie bei euch noch ankommt, wäre das natürlich ideal. Allerdings können wir nicht erzwingen, dass das passiert. Gegebenenfalls muss dann geschaut werden, ob eine Klärung mit einer Teilrückzahlung möglich ist. Der Verkäufer sollte diese, nachdem PayPal zur Klärung eingeschalten wurde, genauso anbieten können.
Liebe Grüße
Clara
Falls diese Antwort hilfreich war, verteile gern einen Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Komm gern wieder vorbei und hilf auch anderen Nutzern!
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Clara
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