Paket zugestellt, pro Käufer entschieden?!

8greatscott2
Neues Community Mitglied
Hallo, ich bin doch ein wenig schockiert: ein Käufer stellte einen Käuferschutzantrag, weil er behauptet, sein Paket nicht erhalten zu haben. Dieses habe ich über Hermes verschickt, der Sendungsstatus zeigt, dass das Paket "an der Haustür" zugestellt wurde. Der Käufer gibt an, es habe niemand geklingelt und das Paket sei nicht da. PayPal entschied zu seinen Gunsten. Wie kann das bitte sein?
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Frky337
Mitglied
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Tja, es heißt ja auch PayPal Käuferschutz und nicht Verkäuferschutz. Bei mir hat der Käufer per PayPal Käuferschutz bezahlt, dann hat er gemeint das angekommene Gerät ist kaputt (iPhone12). Es war definitiv nicht kaputt, aber wir machten aus das er es zurück sendet. Angekommen bei mir ist ein (wirklich kaputtes iPhone 7!!) Jetzt meint der Käufer ich habe ihn verarscht, er bekam sein Geld Retour, ich hab jetzt kein Geld und ein kaputtes iPhone 7.
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PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Hallo @8greatscott2 und @Frky337,

 

vielen Dank für die Darstellung eurer individuellen Sachverhalte. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Es ist natürlich grundsätzlich erst einmal ärgerlich, wenn ein Verkauf nicht zur Zufriedenheit verläuft. Da kann ich euch gut verstehen.

 

Im Rahmen eines von dir @8greatscott2 dargestellten Käuferschutzfalles, hast du dann in der Regel die Möglichkeit, durch Vorlage der Sendungsnachverfolgungsnummer sowie des Versandunternehmens, den Eingang der Ware beim Käufer nachzuweisen. Die Sendungsdaten werden entsprechend geprüft und auf Basis dessen eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen.

 

Sollte es auf der anderen Seite, wie in deinem Fall @Frky337, zu einem etwaigen Rückversand, im Rahmen einer Variante des Käuferschutzfalles, kommen, weil der Artikel womöglich deutlich nicht der Beschreibung entsprochen hat, wäre auch jener an diverse Vorgaben geknüpft. Entscheidend ist beispielsweise, dass der Käufer uns, innerhalb der vorgegebenen Frist, die Sendungsnachverfolgungsnummer zur Verfügung stellt, anhand derer wir den Sendungsverlauf nachvollziehen können sowie die Ware wie zuvor zugesandt, bezüglich Umfang und Funktionalität, auch zurückgesendet haben.

 

Ihr habt also im Ergebnis natürlich auch Verkäuferschutz. Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden. Jene Option könntet ihr ja womöglich gerne wahrnehmen und der Fachabteilung die jeweilige Situation nochmals darlegen.

 

Ich hoffe, dass ich ein wenig behilflich sein konnte und wünsche euch vorab schöne Weihnachtsfeiertage.

 

Bei weiteren Fragen, bin ich natürlich gern weiterhin für euch da.

 

Viele Grüße

Marcus


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