Käufer missbraucht Käuferschutz für auf Käuferseite entstandenen Schaden
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Guten Tag,
ich habe etwas auf eBay inseriert. Der Käufer hat nicht das inserierte ersteigert, sondern hat den Kauf eines anderen Artikels angefragt, der zufällig mit auf eines Inserats-Foto zu sehen war. Ich habe ihm einen Kaufpreis und die Bezahlung (leider) per PayPal mit Käuferschutz vorgeschlagen. War alles ok für ihn, keine weiteren Fragen zum Artikel, keine weiteren Fotos. Rückgabe biete ich bei eBay generell nicht an.
Nun bekam ich einen Käuferschutz-Fall vor die Füße geknallt, angeblich weil mein Artikel von der Beschreibung abweicht (es gab gar keine Beschreibung). Er hat nun eine Beschädigung an der Rückseite, die entweder beim Transport passiert sein muss oder aber der Käufer selbst hat das Teil fallen gelassen.
Ich habe versucht dem Käufer zu helfen, indem ich den Schaden bei Hermes melde. Aber leider gibt es hierzu keinerlei Mithilfe vom Käufer, keine Schadenskarte, kein Foto vom Paket-Inhalt, nichts. Das macht die Schadensmeldung beim Transportdienstleister aussichtslos. Der Käufer schweigt.
Denn, der Käufer hat einen viel bequemeren Weg gefunden: Den PayPal-Käuferschutz, bei dem man anscheinend beliebige Behauptungen aufstellen kann und als Käufer immer Recht bekommt.
PayPal geht überhaupt nicht auf meine Anmerkungen und Fragen ein, sondern möchte anscheinend den vollen Kaufpreis an den Käufer zurückerstatten - ohne Erklärung warum sie zu dieser Entscheidung gekommen sind.
Hier wurden ja schön öfter ähnliche Fälle diskutiert. Dabei war das Ergebnis meist, dass nach deutscher Rechtsprechung das Transportrisiko zwar eigentlich beim Käufer liegt, der PayPal-Käuferschutz aber den Gesetzen von PayPal folgt.
Nun haben aber selbst PayPal-Mitarbeiter hier im Forum geschrieben, dass Transportschäden nicht unter den Käuferschutz fallen. Auch bei den Erläuterungen zum Käuferschutz und in den AGB kann ich keinen Hinweis darauf finden, dass Transportschäden valide Käuferschutz-Fälle sind.
Was stimmt denn nun?
Hat man denn als Verkäufer überhaupt keine Chance von PayPal angehört und fair behandelt zu werden?
Ich würde wenigstens gerne wissen WESHALB der Käufer Recht bekommt. Und wenn die "Schuldfrage" nicht eindeutig zu klären ist, würde ich mir wenigstens eine 50/50 Aufteilung des Schadens wünschen.
Ich finde das wirklich sehr intransparent und hoffe, dass mir jemand - am Besten ein PayPal-Mitarbeiter - die enttäuschende Entscheidung ein bisschen erklären kann.

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Hallo @stefanc84,
vielen Dank für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community.
Tut mir leid zu lesen, dass es bei einem Verkauf zu Schwierigkeiten gekommen ist.
Wenn du Ware verkaufst, solltest du am besten immer darauf achten, dass es für die verkaufte Ware ein eindeutiges Angebot gibt oder zumindest beim Versand der Zahlung eine Transaktionsnotiz hinterlegt wird, in der die relevante Ware beschrieben wird. Wenn eine Ware beispielsweise defekt verkauft wird, sollte das entsprechend auch notiert sein.
Ein Versandschaden als Grund für einen Käuferschutz wäre noch keine ausreichende Angabe. Unser Käuferschutz gilt dann, wenn ein Käufer die Ware entweder gar nicht erhält oder sie bei Erhalt erheblich vom Angebot abweicht. Unter erhebliche Abweichungen vom Angebot würde auch ein Artikel fallen, der beschädigt ankommt, wenn dies im Angebot nicht so angegeben war.
Wie der Schaden entstanden ist, könnten wir bei PayPal natürlich nicht prüfen. Falls es aber bereits schon eine Klärung beim Versanddienstleister gab, beispielsweise mit einer Auszahlungsbestätigung oder Ähnlichem, könnte dies in einem Fall natürlich bereitgestellt werden. Wir können jedoch weder Käufer noch Verkäufer dazu zwingen, eine Schadensmeldung bei einem Versanddienstleister zu machen.
Im Normalfall entscheiden wir, wenn es sich um eine Ware handelt, die sich gefahrenlos retournieren lässt, dass der Käufer für eine vollständige Erstattung die erhaltene Ware an den Verkäufer auf eigene Kosten retournieren muss. Ist diese Entscheidung bei dir möglicherweise gefallen? Dass Ware nicht retourniert wird, kommt meist nur bei Waren wie beispielsweise ausgelaufenen Batterien, zerbrochenem Glas, abgelaufenen Lebensmitteln etc. vor.
Sollte die Ware zu dir zurückkommen und du stellst fest, dass sie im tadellosen Zustand ist, so wie du sie verschickt hast, und die Aussage des Käufers war daher nicht korrekt, wäre das natürlich eine Information, die du uns unbedingt zukommen lassen solltest.
Liebe Grüße
Clara
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Vielen Dank für die Antwort @PayPal_Clara die nun aber leider nicht erklärt, weshalb in meinem Fall so entschieden wurde.
Dass ein Transportschaden kein ausreichender Grund für den Käuferschutz ist, aber ein beschädigt ankommender Artikel schon, widerspricht sich doch.
Warum soll ich einen Artikel als defekt beschreiben, wenn er auf meiner Seite nicht defekt war?
Der Transportdienstleister wird hier nicht helfen, von dem habe ich inzwischen Antwort. Kann er auch nicht, da der Käufer nicht kooperativ ist und nicht die nötigen Informationen bereitstellt. Trotzdem soll ich auf dem Schaden sitzen bleiben?
Was bringt mir eine Retoure (ja, die wurde von PayPal erbeten (ungeachtet dessen, dass ich eine Rückgabe ausgeschlossen habe)) des nun anscheinend defekten Artikels? Der beim Rückversand möglicherweise noch defekter wird, wofür ich dann auch wieder keine Chance habe Ersatz zu bekommen.
Sorry, aber das heißt für mich, dass PayPal für Verkäufer ein unkalkulierbares Risiko ist und Sie einen guten Kunden verloren haben.

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Für den Käuferschutz ist in erster Linie relevant, dass die Ware beim Käufer abweichend vom Angebot ankommt. Wenn der Schaden durch den Versanddienstleister entstanden sein sollte, wäre es natürlich fair, wenn der Käufer es entsprechend auch beim Versanddienstleister meldet. Dazu können wir ihn jedoch, wie erwähnt, nicht zwingen. Ebenso könnten wir den Verkäufer nicht zwingen einen Versandschaden zu melden. Das ist etwas was gegebenenfalls außerhalb von PayPal geklärt werden muss. Nur wenn es eine solche Klärung schon gab und das Ergebnis beispielsweise ist, dass der Verkäufer als Versender vom Dienstleister ausgezahlt wird oder andersherum, wäre es eine Info mit der wir in einem Fall arbeiten können sollten. Gibt es eine solche Bestätigung aber nicht, können wir die Klärung nur unseren bereits beschriebenen Prozessen nach durchführen. Wir können in unseren Fällen nur zwischen Käufer und Verkäufer vermitteln. Den Versanddienstleister können wir für Transportschäden und Ähnliches nicht direkt haftbar machen.
Wenn die Retoure durchgeführt wird und der relevante Artikel bei dir beschädigter ankommt, als er beim Käufer war, dann kannst du uns das natürlich melden. Auch das lässt sich im Fall entsprechend bearbeiten.
Clara
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